Während in Dortmund auf der „Jagd & Hund“ neueste 
Fallensysteme, halbautomatische Jagdwaffen und exotische Trophäenreisen 
feilgeboten werden, verlieren im Wald und auf der Feldflur tausende von Füchsen 
ihr Leben im Rahmen von so genannten „Fuchswochen“.
Darunter befinden sich mit großer Wahrscheinlichkeit massenhaft Elterntiere, die
für die Aufzucht von Jungtieren notwendig sind. Denn bereits bei Jagden, die ab 
Beginn der Paarungszeit der Füchse – also ab Ende November eines Jahres – 
stattfinden, ist jeder getötete Rüde ein potentieller werdender Fuchsvater, jede
getötete Fähe potentiell bereits trächtig. Ab Mitte Januar werden die ersten 
Fuchswelpen geboren, so dass bereits bei den jetzt stattfindenden Jagden das 
Risiko besteht, tatsächlich Elterntiere zu töten und deren Welpen zu einem 
schrecklichen Hungers- oder Erfrierungstod zu verdammen.
Wildtierschutz Deutschland und das Aktionsbündnis Fuchs, welches von über 60 
Organisationen aus dem Tier- und Naturschutz unterstützt wird, wollen das 
verhindern.: Die Tierfreunde fordern Julia Klöckner und ihre Kolleginnen und 
Kollegen in den Landwirtschafts- und Umweltministerien der Länder in einem 
Schreiben auf, auf gesetzlicher Ebene unverzüglich die realen Setzzeiten bei 
Füchsen zu berücksichtigen und dem Umstand gerecht zu werden, dass auch der 
Fuchsrüde zur Aufzucht von Jungtieren notwendig ist. Auch wenn der 
Hauptversorger der Fuchsfamilie zwischen Paarungs- und Setzzeit getötet wird, 
haben seine Nachkommen wesentlich geringere Überlebenschancen. Um den 
Elterntierschutz ernsthaft zu gewährleisten, wäre daher eine Schonung der Füchse
ab Beginn der Paarungszeit nötig.
Als das Bundesjagdgesetz 1952 erstmals veröffentlicht wurde, hat man die 
Schonung von Elterntieren lediglich über den Zeitraum definiert, in welchem 
damals Fuchswelpen zur Welt kamen. Viele Jäger handeln noch heute danach und 
berücksichtigen nicht, dass Fuchswelpen hierzulande aktuell nachweislich nicht 
erst im März, sondern bereits im Januar und Februar das Licht der Welt 
erblicken. Erkenntnisse aus der Fuchsforschung über die Familienstruktur von 
Füchsen werden sowohl von der Jägerschaft als auch von der Politik weitgehend 
ignoriert.
„Dabei wird es im Sinne des damaligen Gesetzgebers gewesen sein, einen 
umfassenden Schutz der für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntiere 
zu schaffen“, erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland. „Auch 
sollte ein Jagdverband, der auf dem Papier die Waidgerechtigkeit hochhält, mal 
in sich gehen. Vielleicht erinnert man sich dort an das eigene Grundsatzpapier, 
welches im Rahmen der Waidgerechtigkeit eine Selbstbeschränkung des Jägers 
fordert und konstatiert, dass keineswegs alles erlaubt sei, was nicht 
ausdrücklich verboten ist.“
Anschreiben vom 29. Januar 2020 an Landwirtschafts-/ Umweltminister/innen:
Sehr geehrte Frau Ministerin Klöckner,
im Verantwortungsbereich Ihres Ressorts wird im Januar und Februar jeden Jahres 
billigend in Kauf genommen, dass die für die Aufzucht von Jungtieren 
erforderlichen Elterntiere von Füchsen im Rahmen der Jagd getötet werden. 
Sogenannte Fuchs- oder Raubwildwochen finden in einigen Bundesländern, die nicht
einmal eine Schonzeit für Füchse ab März eines Jahres vorsehen, sogar bis in den
März hinein statt.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit zahlreichen Wildtierauffangstationen wird uns 
immer wieder bestätigt, dass Fuchsgeburten häufig im Februar und sogar bereits 
im Januar stattfinden. Demnach beginnt die Paarungszeit der Füchse nachweislich 
bereits Ende November. Bei Fuchsjagden ab diesem Zeitpunkt ist jeder getötete 
Rüde ein potentieller werdender Vater und jede getötete Fähe potentiell bereits 
trächtig. Ab Mitte Januar besteht auch das Risiko, tatsächlich Elterntiere zu 
töten.
Es ist in zahlreichen Studien belegt (u.a. Vergara V. (2001): Comparison of 
parental roles in male and female Red Foxes, Vulpes vulpes, in southern Ontario.
Canadian Field Naturalist 115(1), 22-33) und inzwischen in der Jagd- und 
Jagdausbildungsliteratur anerkannt, dass auch der Fuchsrüde für die Aufzucht von
Jungtieren notwendig ist (Blase, Die Jägerprüfung (30. Auflage 2010), Kapitel 
2.3 (303)).
Das Bundesjagdgesetz wurde erstmals 1952 veröffentlicht. Doch noch heute wird 
der § 22 Absatz 4 lediglich über die Setzzeit definiert und ignoriert somit die 
neueren Erkenntnisse über die Familienstruktur von Füchsen:
„(4) In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere 
die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, 
nicht bejagt werden. …“
Schon zur Zeit der frühen Bundesrepublik war es Anliegen des Gesetzgebers, mit 
dem § 22 Absatz 4 BJagdG einen umfassenden Schutz der für die Aufzucht von 
Jungtieren notwendigen Elterntiere zu schaffen. Spätestens seit den 1980er 
Jahren ist aus zahlreichen Studien bekannt, dass bei Füchsen eben nicht nur die 
weiblichen Tiere ab der Setzzeit für die Aufzucht von Jungtieren notwendig sind,
sondern eben auch die Rüden. Ein Rüde, der zwischen Paarungs- und Setzzeit 
getötet wird, steht logischer Weise als für die Aufzucht erforderliches 
Elternteil später nicht mehr zur Verfügung.
Wir fordern Sie deshalb auf, im Sinne des Bundesjagdgesetzes und unter 
Berücksichtigung der tatsächlichen Setz- und auch Paarungszeit unverzüglich eine
bundesweite Schonzeit für Füchse festzulegen, die den gesamten Zeitraum vom 
Beginn der Paarungszeit bis zur Selbständigkeit der Jungtiere umfasst und somit 
auch den Schutz der zur Aufzucht der Jungtiere erforderlichen Fuchsrüden 
berücksichtigt.
Eine darüberhinausgehende Jagdzeit für Füchse lehnen wir ebenfalls ab, weil 
weder aus ökologischen noch aus epidemiologischen Gründen die Fuchsjagd 
überhaupt erforderlich ist. Das belegen u.a. zahlreiche Nationalparks in 
Deutschland und seit 2015 unser Nachbar Luxemburg, wo seitdem eine ganzjährige 
Schonzeit für Füchse gilt.
Ausführliche Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs legen 
wir diesem Schreiben bei.
Mit freundlichen Grüßen
Aktionsbündnis Fuchs und Wildtierschutz Deutschland e.V
Lovis Kauertz (Vorsitzender Wildtierschutz Deutschland e.V.)
Über Wildtierschutz Deutschland e.V. – www.wildtierschutz-deutschland.de
Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem für die 
Abschaffung einer Jagd ein, die weder aus ökologischer noch aus 
epidemiologischer Sicht einen wesentlichen Nutzen für die Umwelt bringt. 
Außerdem engagieren wir uns für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in
Not geratenen Wildtieren.
Über Aktionsbündnis Fuchs – www.aktionsbuendnis-fuchs.de
Das Aktionsbündnis Fuchs wurde 2017 gegründet und setzt sich für eine 
ganzjährige Schonzeit für Füchse ein. Das Bündnis wird von über 60 Tier- und 
Naturschutzorganisationen unterstützt.
Pressekontakt:
Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
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