Frühjahrsspaziergang mit Balou. Der Hund schnuppert am Feldrand 
entlang und jault auf einmal laut auf – sein Kopf steckt in einer 
Schlagfalle. Für die Kinder der Familie wird das Erlebnis zum Trauma.
Den Anblick des gequälten Tieres und sein Wimmern werden sie nie 
vergessen, erzählen sie.
   Leider ist es in Deutschland immer noch erlaubt, Wildtieren mit 
Fallen nachzustellen, zum Beispiel Füchsen, Waschbären und Dachsen. 
In der Praxis werden dazu überwiegend Kasten- oder Betonröhrenfallen 
eingesetzt. Einmal gefangen wird etwa ein Fuchs unsanft mittels 
Schiebestange in einen Fangkorb, meist ein Kasten aus Drahtgeflecht, 
verfrachtet und mit einer Kurzwaffe getötet. Etwa 98 Prozent der 
durch die Fallenjagd in Deutschland erbeuteten Tiere werden 
verscharrt oder zur Tierkörperbeseitigung gebracht.
   In den meisten Bundesländern sind aber auch weiterhin Schlagfallen
erlaubt. Sie sollen sofort töten und dürfen nur in sogenannten 
Fangbunkern eingesetzt werden. Das Problem ist, dass sie nicht 
selektiv, also zum Beispiel ausschließlich Steinmarder töten, und 
häufig Tiere Zugang haben, die zwar nicht sofort getötet, denen aber 
Körperteile zertrümmert werden. Schlagfallen sind – ob zugelassen 
oder nicht – frei verkäuflich. Von daher kommt es immer wieder zu 
Unfällen bei denen Tiere illegal getötet oder schwer verletzt werden.
Auch Kinder und Erwachsene sind gelegentlich Opfer solcher Fallen.
   Vereinzelt werden von den politisch Verantwortlichen, wie z.B. in 
Baden-Württemberg, auch Fallen für Wildschweine, sogenannte Saufänge,
genehmigt. Dieser Fallentyp ist zwar – wie man aus der Erfahrung und 
entsprechender Literatur weiß – ineffektiv hinsichtlich der 
Reduzierung des Wildschweinbestandes, aber er ist in höchstem Maße 
tierschutzrelevant. Ganze Familienverbände, in der Fachsprache 
„Rotten“, werden durch Köder in meist mit Holzwänden geschlossene 
Gehege gelockt, um dann vom Hochsitz aus mit der Büchse getötet zu 
werden. Spätestens nach dem ersten Schuss geraten die eingesperrten 
Tiere auf engstem Raum in Panik, schreien und versuchen erfolglos die
Wände zu überwinden.
   Noch bevor die ersten Sträucher Mitte März in der Blüte stehen, 
werden Wildtierauffangstationen erste verwaiste Dachs- und Fuchsbabys
gebracht.  Die sind nicht selten schon im Februar zur Welt gekommen. 
Häufig sind es die Jungtiere von durch Verkehrsunfälle oder die Jagd 
umgekommene Muttertiere. Die Setzzeit beginnt für Füchse und für 
Dachse entgegen der Auffassung vieler Jagdbehörden bereits Ende 
Januar! Gemäß den Aufzeichnungen verschiedener Fuchsauffangstationen 
werden Füchse im Februar sogar schon recht häufig gesetzt, bevor der 
Höhepunkt der Geburten im März und April stattfindet und letzte 
Fuchsbabys im Mai das Licht der Welt erblicken.
   Tierschutzrechtlich relevant ist das, weil bis Ende Februar in 
weiten Teilen der Republik noch Tierfallen aktiv sind und selbst 
sogenannte „Fuchswochen“ angesetzt werden, bei denen meist so viele 
Füchse getötet werden, wie ansonsten nie im Jahr. „Der Deutsche 
Jagdverband rühmt sich seines Wildtier-Monitorings, also der 
Beobachtung und Zählung von Wildtieren. Da wundert es uns schon sehr,
dass die Lobbyisten-Organisation bisher kein Wort zu den wesentlich 
früher einsetzenden Brut- und Setzzeiten verliert“, ärgert sich Lovis
Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Jegliche Form 
der Jagd, inklusive der Fallenjagd, sollte während der Brut- und 
Setzzeit der Tiere tabu sein – alles andere ist nicht weidgerecht.“
Pressekontakt:
Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
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