Verbraucher können in Zukunft mit niedrigeren Netzentgelten 
rechnen. Der Bundesgerichtshof hat in einem am heutigen Dienstag 
verkündeten Urteil die Absicht der Bundesnetzagentur bestätigt, die 
staatlichen Garantierenditen für die rund 900 Betreiber von 
Elektrizitätsnetzen von 2019 bis 2023 um rund 2,1 Milliarden Euro zu 
kappen. Gegen die Pläne der Behörde hatten fast alle betroffenen 
Konzerne und Stadtwerke geklagt.
   Die Garantierenditen sind Teil der Netzentgelte, die Haushalte und
Unternehmen für die Nutzung der Stromleitungen zahlen. Die 
Netzentgelte sind mit durchschnittlich 287 Euro im Jahr der teuerste 
Posten auf der Stromrechnung eines Familienhaushaltes.
   LichtBlick begrüßt das Urteil der Karlsruher Richter. „Das Urteil 
ist ein Sieg der Verbraucher über die Netzlobby. Das ist ein erster 
Schritt gegen staatlich garantierte Traumrenditen für Konzerne und 
Stadtwerke“, so Gero Lücking vom Ökostrom-Marktführer LichtBlick. 
LichtBlick war als einziger netzunabhängiger Energieanbieter an dem 
Verfahren beteiligt.
Hintergrund Netzrenditen
   Da das Stromnetz ein Monopol ist, wird es reguliert. Die 
zuständige Bundesnetzagentur legt Garantierenditen für Investitionen 
in Energieleitungen fest. Angesichts niedriger Marktzinsen hatte die 
Bundesnetzagentur bereits 2017 eine moderate Senkung der Renditen 
beschlossen. Diese haben die Karlsruher Richter nun endgültig 
genehmigt.
   Bei einer konsequenten Anwendung des gesetzlichen Rahmens wäre 
sogar eine Kostensenkung von rund vier Milliarden Euro möglich. Das 
geht aus zwei von LichtBlick beauftragten Gutachten hervor. „Das 
Jammern der Netzbetreiber ist unseriös. Sie wissen genau, dass sie 
unterm Strich immer noch mehr als gut wegkommen“, kommentiert 
Lücking.
   Die Bundesnetzagentur genehmigte nach eigenen Angaben im Jahr 2018
Strom-Netzentgelte in Höhe von rund 25 Milliarden Euro.
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