Immer mehr Menschen in Deutschland erzeugen und 
speichern ihren eigenen Strom. Mit Konzepten wie SchwarmEnergie von 
LichtBlick werden Haus-Kraftwerke mit den Energiemärkten vernetzt und
können zum Beispiel die Stromnetze stabilisieren. Für den Markterfolg
solcher Lösungen spielt die kostengünstige und intelligente Messung 
der Stromflüsse eine Schlüsselrolle.
   Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem wegweisenden Urteil zum 
Einsatz von Stromzählern die dezentrale Energiewende gestärkt. 
Künftig können Energieanlagen in Haushalten und Unternehmen – zum 
Beispiel Blockheizkraftwerke, Elektroautos oder Solarbatterien – 
preiswerter und einfacher in den Strommarkt eingebunden werden.
   Die in dieser Woche veröffentlichte Grundsatzentscheidung (BGH 
EnVR 45/13) beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen 
LichtBlick und dem nordwestdeutschen Unternehmen EWE Netz, der auch 
Schützenhilfe vom Branchenverband BDEW erhalten hatte. Dabei war die 
Rechtsauffassung von LichtBlick bereits 2012 von der 
Bundesnetzagentur bestätigt worden. EWE Netz hat nun bis zum BGH 
erfolglos dagegen prozessiert.
   Hintergrund: Die Netzgesellschaft des Energiekonzerns EWE hatte 
versucht, den Anschluss von Blockheizkraftwerken des Typs 
ZuhauseKraftwerk in ihrem Netzgebiet zu verhindern. Die Begründung 
des Konzerns: der fernauslesbare Stromzähler – die Schnittstelle des 
Mini-Kraftwerks zum Stromnetz – sei nicht am sogenannten „zentralen 
Zählerplatz“ und damit an der falschen Stelle installiert.
   Bisher werden Stromzähler am zentralen Zählerplatz (vor allem in 
Schaltschränken) eingebaut – auch damit sie vom Netz-Unternehmen vor 
Ort abgelesen werden können. Um Kosten zu sparen, ließ LichtBlick 
fernauslesbare Zähler in seine Kraftwerke integrieren, die die 
Messdaten im 15- Minuten-Takt auswerten und übertragen.
   EWE Netz bestand jedoch auf der Vor-Ort-Ablesung und zwang 
LichtBlick, zusätzlich einen weiteren, teuren Viertelstundenzähler am
zentralen Zählerplatz des Kunden zu installieren. Das ist nach dem 
BGH-Urteil nun nicht mehr erforderlich.
   Zu dem Urteil erklärt Gero Lücking, Geschäftsführung 
Energiewirtschaft von LichtBlick:
   „Der Richterspruch ist eine schallende Ohrfeige für die 
Energiewende-Bremser der alten Energiewirtschaft. Was EWE und BDEW 
uns vorschreiben wollten, ist ungefähr so, als hätte die Post vor 20 
Jahren versucht, die Einführung von Emails zu verbieten. Das Urteil 
ist ein wichtiger Meilenstein. Allerdings stehen wir erst am Anfang 
der Liberalisierung des Messwesens.“
   Mit diesem Grundsatzurteil können Zähler zukünftig preiswert in 
dezentrale Energieanlagen integriert werden. Und die Entwicklung 
schreitet weiter voran: Elektroautos, Solarbatterien oder 
Blockheizkraftwerke werden immer intelligenter. Über integrierte 
Steuergeräte – eine Art „Mini-Computer“ – werden schon heute alle 
nötigen Daten erfasst und in Echtzeit übertragen. Teure Zähler und 
Ableseverfahren werden damit überflüssig. Von den sinkenden Kosten 
profitieren vor allem die Verbraucher.
Über LichtBlick
   LichtBlick ist ein Energie- und IT-Unternehmen. In Deutschland 
vertrauen bereits über eine Millionen Menschen – die LichtBlicker – 
auf die reine Energie des Pioniers und Marktführers für Ökostrom und 
Ökogas. Das innovative Unternehmen entwickelt mit dem 
SchwarmDirigenten die IT-Plattform der Energiewende zur intelligenten
Vernetzung dezentraler Kraftwerke, Speicher und Lasten. LichtBlick 
beschäftigt über 400 Mitarbeiter und erzielte 2014 einen Umsatz von 
über 700 Millionen Euro.
Info: www.lichtblick.de
Pressekontakt:
Ralph Kampwirth, Bereichsleiter Unternehmenskommunikation
LichtBlick SE, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg
Tel. 0170-5651556, E-Mail: ralph.kampwirth@lichtblick.de
