Mit der heutigen Zurückweisung der Klage der Agrochemiekonzerne 
Bayer und Syngenta hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) die 
Rechtmäßigkeit des 2013 von der EU-Kommission verhängten Teilverbots 
für die drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und 
Thiamethoxam bestätigt. 
   „Die vollumfängliche Zurückweisung der Herstellerklage gegen das 
Teilverbot für die drei besonders insektenschädigenden Pestizide ist 
ein vollumfänglicher Erfolg für Mensch und Natur! Mit dem Urteil hat 
das EuG beispielgebend klargestellt, dass der Schutz unserer 
Lebensgrundlagen über wirtschaftlichen Interessen steht“, kommentiert
Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR). 
„Besonders begrüßenswert ist, dass sich das Gericht der Europäischen 
Union ausdrücklich auf den Vorsorgegrundsatz bezieht und damit der 
Rechtsauffassung deutlich widerspricht, dass Schäden oder schwere 
Risiken erst eingetreten bzw. nachgewiesen werden müssen, um 
gesetzliche Regelungen zu erlassen oder zu ändern. Damit ist der 
heutige Tag nicht nur ein guter Tag für Biene und Co., sondern für 
ganz Europa. Das Urteil stärkt die europäische Umweltgesetzgebung, 
die auf dem Vorsorgeprinzip beruht“, ergänzt Ilka Dege, 
DNR-Koordinatorin für Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik. 
   In dem Urteil sieht Kai Niebert auch eine Bestätigung für die 
Deutsche Bundesregierung, umgehend ein ambitioniertes 
Insektenschutzschutzprogramm auf den Weg zu bringen, das sich an 
seinem Maßnahmenkatalog messen lassen kann und nicht vor den 
Lobbyinteressen der Agrarindustrie zurückstecken muss. „Erst heute 
hat der Bayer Konzern erklärt, dass alle Beteiligten bereit sein 
müssten, über den Tellerrand zu schauen und der Konzern kein Problem 
damit hätte, sein Geschäftsmodell zu ändern. Das Urteil sollte dem 
Konzern allen Grund geliefert haben, gleich heute damit zu beginnen 
oder das grüne Mäntelchen eines ganz auf Nachhaltigkeit bedachten 
Unternehmens in aller Ehrlichkeit abzulegen. Denn mit Klagen wie 
diesen stellt der Konzern nicht nur den Willen des Gesetzgebers, 
sondern den von Millionen Menschen in Europa infrage, die erwarten, 
dass Artenvielfalt und Biodiversität gesetzlich geschützt werden – 
und nicht Konzerninteressen. Gut, dass das Gericht der Europäischen 
Union das mit Brief und Siegel bestätigt hat“, so Niebert.
   Die EuG-Pressemitteilung zum heutigen Urteil finden Sie hier: 
http://ots.de/1y2WUL
Kontakt:
Ilka Dege, Koordinatorin Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik DNR, 
Tel.: 030/ 6781775-917, ilka.dege@dnr.de
Nina Slattery, Presse und Kommunikation DNR, 
Tel.: 030 – 678 1775 78,  nina.slattery@dnr.de
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