Aushangpflicht für Energieausweise – auch größere Hotels betroffen

Eine oft übersehene Regelung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) betrifft die sogenannte Aushangpflicht für Energieausweise. Sie gilt bereits heute – nicht erst ab 2027 – und kann für größere Hotels und Beherbergungsbetriebe relevant sein.

Konkret schreibt § 80 GEG vor: Eigentümer eines Gebäudes mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr müssen den Energieausweis aushängen, sobald für das Gebäude ein Energieausweis vorliegt. Es besteht also keine Pflicht, eigens für den Aushang einen neuen Ausweis erstellen zu lassen, wenn noch keiner existiert – wohl aber, einen bereits vorhandenen Ausweis sichtbar zu machen.

Was als „starker Publikumsverkehr“ gilt, ist im Gesetz nur qualitativ umschrieben als öffentlich zugängliche Fläche, die von einer großen Zahl von Menschen aufgesucht wird – eine feste Personenzahl nennt das Gesetz nicht. In der Praxis orientieren sich Energieberater häufig an Richtwerten aus der Fachliteratur, eine gesetzliche Zahl gibt es dafür jedoch nicht.

Für Hotelbetreiber mit größeren Häusern lohnt sich daher eine kurze Prüfung: Übersteigt die öffentlich zugängliche Fläche 500 Quadratmeter, und liegt bereits ein Energieausweis vor? Falls ja, sollte dieser sichtbar ausgehängt werden.

Die Heidelberger Energieberater bieten einen kostenlosen Compliance-Check an, der unter anderem klärt, ob die Aushangpflicht für Ihr Haus greift. Außerdem erfahren Sie, welche Pflichten durch das neue GmodG im nächsten Jahr auf Sie zukommen.

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