– Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist ein 
     aktueller Energieausweis Pflicht
   – dena empfiehlt Bedarfsausweis statt Verbrauchsausweis
   Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden verlieren in 
diesem Jahr ihre Gültigkeit. Sie wurden seit Anfang Juli 2009 
ausgestellt und laufen nach zehn Jahren ab. Eigentümer, die ihr 
Gebäude in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen,
müssen einen aktuellen Energieausweis vorlegen. Das Gleiche gilt, 
wenn im Zuge einer Sanierung eine energetische Bilanzierung 
durchgeführt worden ist. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur
(dena).
   Wer einen neuen Energieausweis erstellen lassen möchte, kann sich 
an einen qualifizierten Energieberater aus der 
Energieeffizienz-Expertenliste wenden 
(www.energie-effizienz-experten.de). Bei der Wahl des 
Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der ist 
wirklich aussagekräftig und macht unterschiedliche Häuser 
vergleichbar.
Warum ein Bedarfsausweis?
   In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den 
Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf den 
Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis des 
Ausweises hängt also stark vom Verhalten der jeweiligen Bewohner ab.
   Deshalb empfiehlt die dena den Bedarfsausweis. Hier berechnet ein 
Energieberater den Energiebedarf anhand einer technischen Analyse der
Gebäudedaten. Anschließend dokumentiert er den energetischen Zustand 
des Gebäudes, und zwar unabhängig vom Nutzerverhalten: Die Qualität 
der Gebäudehülle (Fenster, Decken und Außenwände) sowie der Anlagen 
für Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung 
und die Arten der Energieträger werden dabei berücksichtigt. Der 
Bedarfsausweis stellt folglich den energetischen Zustand des Gebäudes
genauer dar als der Verbrauchsausweis. Auch mögliche 
Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert 
der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich exakter aufzeigen.
   Generell haben Eigentümer von Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen 
einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.
Weitere Infos zum Energieausweis unter:
http://ots.de/zJkZtr 
https://www.febs.de/gesetze-normen/energieausweis/
Zur Energieeffizienz-Expertenliste: 
www.energie-effizienz-experten.de
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Beatrice Kuhn, Chausseestraße 
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-765, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail: 
kuhn@dena.de, Internet: www.dena.de
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