Gebäudemodernisierungsgesetz – was sich für Hotels und Beherbergungsbetriebe ändert

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat sich zum 29. Juli 2026 die Rechtslage rund um Energieausweise für Nichtwohngebäude verändert. Betroffen sind neben Büro- und Verwaltungsgebäuden auch Hotels, Pensionen, Gästehäuser und andere Beherbergungsbetriebe.

Für viele Hotelbetreiber stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ihr Haus konkret betroffen ist. Das hängt von mehreren Faktoren ab: der Größe des Gebäudes, der Art der Nutzung sowie anstehenden Vorhaben wie Verkauf, Vermietung, Umbau oder Heizungstausch. Ein bestehender Energieausweis bleibt grundsätzlich zehn Jahre gültig – es gibt also keinen pauschalen Austauschzwang. Relevant wird das Thema vor allem bei Neuvermietung, Verkauf, größeren Umbauten oder wenn der bestehende Ausweis ausläuft.

Zum 1. Januar 2027 folgt mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) eine weitere Stufe der Reform: Für Nichtwohngebäude entfällt dann der einfachere Verbrauchsausweis, es ist nur noch der aufwendigere Bedarfsausweis zulässig. Neue Energieeffizienzklassen von A bis G sollen künftig auch für Nichtwohngebäude eingeführt werden – bislang gibt es diese Klassifizierung nur für Wohngebäude.

„Viele Hotelbetriebe wissen schlicht nicht, ob und welche der neuen Regelungen für ihr Haus überhaupt gelten“, sagt Johannes Büttner, Energieberater bei den Heidelberger Energieberatern. „Deshalb bieten wir einen kostenlosen Compliance-Check an, der in wenigen Minuten Klarheit schafft.“

Die Heidelberger Energieberater haben sich als Kompetenzzentrum für Nichtwohngebäude positioniert und begleiten Betriebe von der rechtlichen Ersteinschätzung über die Energieberatung bis zur Umsetzung energetischer Maßnahmen.

Weitere Informationen und der kostenlose GModG-Compliance-Check unter: heidelberger-energieberater.de/gmodg-compliance-check

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