– Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist ein 
     aktueller Energieausweis Pflicht – dena empfiehlt Bedarfsausweis
     statt Verbrauchsausweis
   In diesem Jahr laufen die ersten Energieausweise von Wohnhäusern 
mit Baujahr 1966 und jünger ab. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von 
zehn Jahren und sind seit Anfang 2009 ausgestellt worden. Die 
Pflicht, einen aktuellen Energieausweis vorzulegen, gilt für 
Hauseigentümer, die ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten 
oder verpachten wollen. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur 
(dena). Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden laufen ab 1.
Juli 2019 ab. Auch hier gilt die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. 
Wer einen neuen Energieausweis erstellen lassen möchte, wendet sich 
am besten an einen qualifizierten Energieberater aus der 
Energieeffizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de). 
Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. 
Denn nur der ist wirklich aussagekräftig und macht unterschiedliche 
Häuser vergleichbar.
Warum ein Bedarfsausweis empfehlenswert ist
   In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den 
Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf den 
Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre. Damit hängt das Ergebnis
des Ausweises stark vom Verhalten der jeweiligen Bewohner ab.
   Aus diesem Grund empfiehlt die dena den Bedarfsausweis. Hierfür 
berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller 
Gebäudedaten den Energiebedarf. Anschließend dokumentiert er den 
energetischen Zustand des Gebäudes, und zwar unabhängig vom 
Nutzerverhalten: Die Qualität der Gebäudehülle (Fenster, Decken und 
Außenwände) sowie der Anlagen für Heizung, Lüftung und 
Warmwasserbereitung und die Art des Energieträgers werden dabei 
berücksichtigt. Der Bedarfsausweis stellt folglich den energetischen 
Zustand des Gebäudes genauer dar als der Verbrauchsausweis. Auch 
mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und 
der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich exakter 
aufzeigen.
   Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem Bedarfs- und 
einem Verbrauchsausweis. Einzige Ausnahme: Ein Bedarfsausweis ist 
verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem
Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, wenn sie 
bislang nicht energetisch saniert worden sind.
   Erste Energieausweise für ältere Wohnhäuser und Neubauten bereits 
abgelaufen
   Wohnhäuser mit einem Baujahr bis 1965 brauchen seit Juli 2008 
einen Energieausweis, Neubauten oder umfassend modernisierte Gebäude 
seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 am 1. 
Februar 2002. In diesen Fällen liefen die ersten Energieausweise 
entsprechend früher ab und mussten bereits erneuert werden.
Weitere Infos zum Energieausweis unter: http://ots.de/VAI851
   Zur Energieeffizienz-Expertenliste: 
www.energie-effizienz-experten.de
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Raili Münke, Chausseestraße 128
a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-726, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail: 
muenke@dena.de, Internet: www.dena.de
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