Während in Wildtierstationen erste Fuchswelpen 
eingeliefert werden, veranstalten Jagdvereinigungen im Licht des Vollmonds 
landauf, landab ihre Fuchswochen. Ziel dieser revierübergreifenden Jagden ist es
– auch mittels vieler Jäger, die diese Reviere nicht einmal kennen – möglichst 
viele Füchse und anderes „Raubwild“ zu töten.
Mit Beginn der Paarungszeit ab Ende November liegen auf der Jagdstrecke mit 
großer Wahrscheinlichkeit bereits tragende Füchsinnen und regelmäßig die 
Fuchsväter. Die fallen dann später als Hauptversorger der jungen Fuchsfamilien 
aus. Insbesondere bei Nachtansitzen ab Mitte Januar besteht eine große Gefahr, 
die Fähe mit einem Jungfuchs zu verwechseln und letztendlich ein für die 
Welpenaufzucht zwingend erforderliches Elterntier zu töten. Spätestens ab dem 
Beginn der Setzzeit der Füchse ist das eine Straftat nach dem Bundesjagdgesetz.
Jäger und Jagdverbände rühmen sich gerne, „waidgerecht“ zu jagen. Waidgerecht 
bedeutet nicht nur, konform mit den Gesetzen zu sein, sondern vielmehr auch 
stets den ungeschriebenen Regeln der Jagd zu folgen. In seinem Grundsatzpapier 
zur Waidgerechtigkeit aus dem Jahr 2000 erklärt der Deutsche Jagdverband, dass 
die ungeschriebenen Regeln dabei den Bereich abdecken, in dem ein jägerisches 
Verhalten nach allgemein anerkannter Ansicht jagdethisch abzulehnen ist. Im 
Folgenden heißt es dann: „Jedenfalls ist keineswegs alles erlaubt, was nicht 
ausdrücklich verboten ist. Vielmehr fordern die Grundsätze der Waidgerechtigkeit
eine Selbstbeschränkung des Jägers.“
Für den Fuchs scheint diese Jagdethik nicht zu gelten. Hier billigen Jäger, 
Jagdverbände und Gesetzgeber selbst das Töten der zur Aufzucht notwendigen 
Elterntiere. „Wir fordern die zuständigen Ministerien im Bund und in den Ländern
deshalb auf, durch entsprechende Gesetze oder Schonzeiten unverzüglich den 
Schutz von Elterntieren während der Paarungszeit und der Zeit der Jungenaufzucht
zu gewährleisten. Der bisherige „Elternschutz“ über den Paragrafen 22 Absatz 4 
Bundesjagdgesetz hat sich dazu nicht bewährt“, erläutert Lovis Kauertz, 
Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Es kann doch nicht sein, dass der 
Gesetzgeber sich dermaßen dem Dogma der Lobbyorganisationen der Jäger 
unterordnet, so dass nicht einmal dieser Mindeststandard des Tierschutzes für 
Füchse und andere Beutegreifer gilt.“ +++
Petition „Keine Jagd auf Fuchseltern“: http://chng.it/wM7VKdLXSv 
Warum wir uns für Füchse einsetzen: 
https://www.wildtierschutz-deutschland.de/fuchs 
Erläuterungen zur Fuchsjagd, Literaturquellen: https://tinyurl.com/fuchs20
Pressekontakt:
Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
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Mitbegründer des  www.aktionsbuendnis-fuchs.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/133267/4518120
OTS:               Wildtierschutz Deutschland e.V.
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