Mit Bescheid vom 07.05.2019 hat die 
Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Porsche AG wegen einer 
fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht in Unternehmen eine 
Geldbuße i.H.v. 535.000.000 EUR verhängt. Die Porsche AG hat auf die 
Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Dies teilte die 
Staatsanwaltschaft Stuttgart in einer Pressemitteilung mit. 
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilt dazu mit:
   „Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat eine fahrlässige Verletzung 
der Aufsichtspflicht in einer Abteilung des Entwicklungsbereichs der 
Porsche AG im Hinblick auf die Emissionen von Fahrzeugen im Zeitraum 
ab 2009 festgestellt. Diese führte im Zusammenhang mit 
Dieselfahrzeugen dazu, dass deren Ausstoß von Stickoxiden nicht den 
regulatorischen Anforderungen entsprach. Es handelt sich dabei um mit
V6- und V8-Motoren der Audi AG ausgestattete Dieselfahrzeuge der 
Porsche AG, die auf dem europäischen Markt und weiteren Märkten 
weltweit vertrieben worden sind. Bezüglich eines Teils dieser 
Fahrzeuge – ca. 99.000 Stück – liegen Bescheide des 
Kraftfahrtbundesamts gegen die Porsche AG vor.“
   Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bereits zahlreiche Urteile gegen 
die Porsche AG auf Schadenersatz erstritten und mehrere hundert 
Verfahren gegen die Porsche AG führt, teilt mit: „Damit bestätigt 
sich unsere Auffassung, dass die Porsche AG die Mitarbeiter nicht 
hinreichend überwacht hat. Dies ist ein typischer Fall des § 831 BGB.
Danach kann Schadensersatz verlangt werden, wenn ein 
Verrichtungsgehilfe bei Ausführung einer Verrichtung einem Dritten 
einen Schaden zufügt. Dies ist unseres Erachtens der Fall. Die 
Staatsanwaltschaft Stuttgart hat dies offensichtlich ebenfalls 
festgestellt und deshalb ein Bußgeld erlassen. Die Chancen für 
Porsche Geschädigte, Schadensersatz zu erhalten sind daher sehr 
groß.“ 
   Geschädigte, die einen Porsche Diesel fahren sollten sich daher an
einen Rechtsanwalt wenden und Schadensersatzansprüche geltend machen.
   Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und 
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren 
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. 
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte 
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten 
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik 
Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche 
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich 
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer 
führen in einer Spezialgesellschaft die erste 
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den 
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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