Gasheizgeräte: Defekte Heizautomaten dürfen nur durch neue Geräte ersetzt werden – Austausch“alt gegen alt“ist nicht mehr möglich
Allgemein, Sonstige Mittwoch, August 18th, 2010Beim Austausch von Gasheizgeräten auf vorgeschriebene Abgasüberwachung achten
Gladenbach. – Beim Austausch defekter Gasheizgeräte, die heute noch in vielen Mietwohnungen im Einsatz sind, wird – aus Kostengründen – oft auf funktionsfähige Altgeräte zurückgegriffen. „Ein vermeintliches ?Schnäppchen“, etwa aus dem Internet, erweist sich jedoch in der Regel als teurer Fehlkauf“, so Nikolaus Fleischhacker, Geschäftsführer der Oranier Heiztechnik GmbH. „Ältere Gasheizgeräte mit Schornsteinanschluss entsprechen nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und dürfen daher nicht als Austauschgeräte für defekte Heizautomaten genutzt werden.“
Der Grund dafür: Ältere Geräte haben keine Vorrichtung zur Abgasüberwachung. Diese ist jedoch in den „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ des DVGW für Gasheizgeräte verbindlich vorgeschrieben. Durch dieses Sicherheitsmerkmal wird verhindert, dass gesundheitsschädliche Abgase in den Wohnraum gelangen können: Falls der Schornstein nicht ausreichend zieht, wird ein Temperaturfühler über das aus der Strömungssicherung austretende Abgas erwärmt, die Gaszufuhr wird unterbrochen und das Gerät schaltet sich ab.
Abgasüberwachung kann nicht nachgerüstet werden
Da ältere Geräte mit einer solchen Vorrichtung zur Abgasüberwachung nicht mehr nachgerüstet werden können, bekommen nur neue Modelle bei der Abnahme durch den Schornsteinfeger auch „grünes Licht“. Am Ende rechnet sich dann die Investition in einen modernen Heizautomaten, beispielsweise von Oranier, gleich doppelt: Die Geräte entsprechen den aktuellen Sicherheitsbestimmungen – und sie sind deutlich energieeffizienter als ältere Modelle.
Das deutsche Traditionsunternehmen mit Sitz im hessischen Gladenbach bietet seinen Kunden hierzu einen besonderen Service: Anhand der Gerätenummer können sie telefonisch erfragen, ob ihr Gasheizgerät der Marken „Oranier“ oder „Justus“ mit einer Vorrichtung zur Abgasüberwachung ausgestattet ist.
Weitere Informationen im Internet unter www.oranier.com und www.justus.de.
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