Der Weg für eine planbarere Zukunft in 
der Energiegewinnung ist geebnet: Die EU-Kommission hat am Mittwoch 
in Brüssel den Entwurf für das aktualisierte 
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genehmigt. Die Behörde kam zu dem 
Schluss, dass das EEG in seiner neuen Form zur Verwirklichung der 
europäischen umwelt- und energiepolitischen Ziele beitragen wird, 
ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Das 
Gesetz kann nun wie geplant am 1. August 2014 in Kraft treten. „Der 
BME begrüßt die Einigung, die nach Monaten der Unruhe zumindest etwas
mehr Planungssicherheit für Energieeinkäufer und die Unternehmen 
schafft. Um die aktuellen Unsicherheiten ganz aus dem Markt zu 
nehmen, müssen aber noch weitere Fakten geschaffen werden“, sagte Dr.
Christoph Feldmann, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes 
Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME), am Mittwoch in 
Frankfurt. Unklar bleibe zum Beispiel, wie Bestandsanlagen der 
Eigenstromgewinnung auf längere Sicht an der Förderungsumlage 
beteiligt werden. Dass deren Behandlung bis 2017 erneut evaluiert 
werden soll, hänge im Wettbewerb mit günstigeren ausländischen 
Strommärkten weiterhin wie ein Damoklesschwert über der deutschen 
Industrie und ihrer Standortentscheidung.
   Für Feldmann handelt es sich deshalb bei der EU-Genehmigung nur um
einen kleinen Meilenstein in Richtung einer sicheren Energiezukunft, 
die für viele bisher entlastete Unternehmen mit zusätzlichen Kosten 
verbunden sein wird. „Die ganz großen Herausforderungen der 
Energiewende sind damit ohnehin nicht gelöst“, ergänzte er mit Blick 
auf Themen wie den größer werdenden Einfluss von Spekulanten an den 
Strommärkten oder die dezentrale Energieversorgung. Diesbezüglich 
stehe Deutschland vor dem Problem, eine flächendeckende 
Versorgungssicherheit sicherzustellen. Während die Erneuerbaren 
Energien hauptsächlich im Norden Deutschlands gewonnen werden, sitzen
viele stromintensive Industrien im Süden des Landes.
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Frank Rösch 
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