Deutsche Umwelthilfe klagt mit Unterstützung der Environmental Justice Foundation gegen Grundschleppnetzfischerei im Wattenmeer

– DUH klagt mit Unterstützung der Environmental Justice Foundation (EJF) gegen Grundschleppnetzfischerei im Meeresschutzgebiet Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
– Verstoß gegen EU-Naturschutzrecht: Mobile grundberührende Fischerei im Nationalpark findet ohne verpflichtende Verträglichkeitsprüfung statt
– DUH und EJF kritisieren jahrelange Untätigkeit von Nationalparkverwaltung und Landesregierung und fordern Ausschluss von Grundschleppnetzfischerei aus dem Nationalpark

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt mit Unterstützung der Environmental Justice Foundation (EJF) gegen die Grundschleppnetzfischerei im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Nachdem die Umweltverbände diesbezüglich im vergangenen Jahr eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht haben, gehen sie nun den nächsten Schritt und bringen den Fall vor das regional zuständige Gericht. Die Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht richtet sich gegen den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH). Nach Einschätzung der Umweltorganisationen verstößt die Behörde mit ihrer Untätigkeit gegenüber der zerstörerischen mobilen grundberührenden Fischerei gegen europäisches Naturschutzrecht. Die DUH und EJF fordern die Durchführung der vorgeschriebenen Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung, das Verbot von Grundschleppnetzfischerei im Nationalpark und konsequente Schutzmaßnahmen für das sensible Meeresschutzgebiet.

Jährlich werden im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer mehr als 36.000 Stunden (nach Global Fishing Watch Daten berechnet) Grundschleppnetzfischerei in geschützten Lebensräumen registriert. Dabei handelt es sich meist um die sogenannte Krabbenfischerei. Betroffen sind unter anderem artenreiche Sandbänke und besonders sensible immer unterwasserliegende Uferzonen, deren Erhalt nach europäischem Naturschutzrecht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Das hat schwere Folgen: Lebensräume wie Sandkorallenriffe sind mittlerweile aus dem Nationalpark verschwunden und viele Meerestiere enden als Beifang. Außerdem geht die Population der Nordseegarnele, der sogenannten „Krabbe“, stetig zurück.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Im geschützten Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wird mit einer der verheerendsten Fangmethoden der Welt gefischt. Trotzdem verweigern die Nationalparkverwaltung und die Landesregierung seit Jahrzehnten, die gesetzlich vorgeschriebene FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen und lassen die Zerstörung artenreicher Lebensräume zu. Das ist mit europäischem Naturschutzrecht nicht vereinbar. Der Nationalpark darf nicht nur auf dem Papier als Meeresschutzgebiet existieren. Grundschleppnetzfischerei muss aus dem Nationalpark verschwinden. Da die zuständige Behörde ihrer Pflicht nicht nachkommt, werden wir vor Gericht den Schutz des Wattenmeers durchsetzen.“

Behörden, Fischerei und Umweltverbände hatten im sogenannten Zukunftsdialog zur Krabbenfischerei in Schleswig-Holstein versucht, verbindliche Maßnahmen für den Schutz sensibler Lebensräume zu entwickeln. Der Prozess ist im letzten Jahr gescheitert, sodass die schädlichen Grundschleppnetze auch weiterhin den Meeresboden im Nationalpark aufwühlen.

Steve Trent, Geschäftsführer und Gründer der Environmental Justice Foundation (EJF): „Grundschleppnetzfischerei hat in Schutzgebieten keinen Platz. Diese Gebiete sind die Kinderstuben und Rückzugsräume für Meereslebewesen und bilden damit die Grundlage für langfristig nachhaltige Fischerei. Die weitere Zerstörung geschützter Lebensräume ist weder sozial, wirtschaftlich noch ökologisch zu rechtfertigen.“

Hintergrund:

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen seit Jahren, dass Grundschleppnetzfischerei erhebliche Schäden an Lebensräumen am Meeresgrund verursacht. Studien dokumentieren den Rückgang von Biomasse und Artenvielfalt sowie langfristige Veränderungen der Sedimentstruktur und Nahrungsketten im Wattenmeer und in anderen Teilen der Nordsee. Die aktuelle Bewertung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) identifiziert die „weit verbreitete Grundschleppnetzfischerei“ als den größten Belastungsfaktor für diese Lebensräume. Vor diesem Hintergrund hat die DUH zusammen mit EJF und weiteren Umweltorganisationen im April 2025 bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen Frankreich, Deutschland und Italien eingereicht, da die drei Staaten ihrer Verpflichtung zum Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme nach EU-Recht systematisch nicht nachkommen.

Link:

Zum DUH-Faktenpapier über Grundschleppnetzfischerei: https://l.duh.de/p260624

Über die Environmental Justice Foundation (EJF):

Die Environmental Justice Foundation arbeitet international daran, Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen aufzudecken und politische Reformen zum Schutz von Klima, Meeren und Biodiversität voranzutreiben. Die Organisation setzt sich weltweit gegen zerstörerische Fischereipraktiken und für einen wirksamen Schutz mariner Ökosysteme ein.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Steve Trent, Geschäftsführer und Gründer EJF
030 75438450, steven.trent@ejfoundation.org

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

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