Deutsche Umwelthilfe erwartet schnelle Entscheidung gegen Ölförderung im Wattenmeer im Eilverfahren

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Ölförderung auf der Förderinsel Mittelplate im Wattenmeer hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig heute entschieden, die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts zum Stopp der Ölförderung vorläufig auszusetzen. Damit kann der Betrieb der Anlage im Wattenmeer zunächst weiterlaufen. Hierbei handelt es sich jedoch ausdrücklich nicht um eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ölförderung. Die DUH erwartet nun eine schnelle Entscheidung über die Beschwerde, die zu einem Vollzug des Förderstopps bis zur Durchführung der Naturverträglichkeitsprüfung führt.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Gerichtsentscheidung für die Stilllegung der Mittelplate ist weiterhin gültig. Wir gehen davon aus, dass die Beschwerde der Betreiberfirma im Eilverfahren keinen Erfolg haben wird, da die Naturverträglichkeitsprüfung für die Ölplattform mitten im Weltnaturerbe Wattenmeer weiterhin fehlt. Wir erwarten, dass die historische Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Schutz des Wattenmeers vor den Profitinteressen des Ölkonzerns Harbour Energy Bestand haben wird. Das Gericht stellt sogar explizit fest, dass der Ausgang der noch ausstehenden FFH-Verträglichkeitsprüfung vollkommen offen ist. Das widerlegt die Darstellung der Betreiberin, wonach es sich lediglich um eine Formalie handeln würde und naturschutzrechtlich keinerlei Probleme bestünden. Angesichts der über 60-seitigen Begründung des Verwaltungsgerichts gehen wir weiterhin davon aus, dass die Beschwerde der Betreiberin im Eilverfahren keinen Erfolg haben wird und dass dem Schutz des Weltnaturerbes Wattenmeer in der anstehenden Naturverträglichkeitsprüfung Vorrang vor fossilen Interessen und der umweltgefährdenden Ölförderung im sensiblen Naturraum des Wattenmeeres gegeben wird. Wir gehen davon aus, dass über die Beschwerde kurzfristig entschieden wird, da es sich um ein Eilverfahren handelt.“

Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie & Klimaschutz: „Die dramatischen Argumente der Betreiber halten einer sachlichen Prüfung nicht stand. Wer aus einer derart kleinen Fördermenge ein Argument für nationale Sicherheitsinteressen konstruiert, versucht vor allem, von der eigentlichen Frage abzulenken: ob ein fossiles Projekt mitten im Wattenmeer überhaupt mit europäischem Naturschutzrecht vereinbar ist. Die Anlage trägt weniger als ein Prozent zum deutschen Ölverbrauch bei und ist damit für die Versorgung Deutschlands von marginaler Bedeutung. Auch die von der Betreiberin behaupteten Risiken für lokale Arbeitsplätze und Industrie sind angesichts der wirtschaftlichen Stärke des Konzerns nicht plausibel und verkennen, dass jeder Tag des Weiterbetriebs der Bohrinsel ein Risiko für den wichtigen Wirtschaftsfaktor Tourismus darstellt.“

Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Ölförderung auf der Förderinsel Mittelplate rechtswidrig ist, weil für den Betrieb im europäischen Schutzgebiet keine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie durchgeführt wurde. Obwohl das Wattenmeer seit 1998 als FFH-Gebiet und seit 2001 als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist, wurde eine solche Prüfung für die seit 1987 laufende Förderung bislang nie vorgenommen. Die DUH sieht darin einen klaren Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht und fordert, dass die Auswirkungen der Förderung auf das einzigartige Ökosystem des Wattenmeers umfassend geprüft werden.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Schreibe einen Kommentar