Bundesnetzagentur fordert Grundsatzentscheidung des
Bundesgerichtshofes ein
   Die Bundesnetzagentur hat heute verkündet, gegen die Entscheidung 
des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.3.2018 zu den Höhen von 
Eigenkapitalzinssätzen Rechtsbeschwerde einzulegen. Die Deutsche 
Umwelthilfe (DUH) begrüßt diese Absicht ausdrücklich. Die Berechnung 
der Eigenkapitalrendite der Energienetzbetreiber wird nun durch den 
Bundesgerichtshof überprüft.
   Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen 
Umwelthilfe:
   „Mit der Entscheidung, Rechtsbeschwerde gegen den Entschluss des 
OLG Düsseldorf einzureichen, setzt die Bundesnetzagentur ein 
deutliches Zeichen für den Verbraucherschutz. Seit langem ist es 
Stromkunden nicht vermittelbar, dass sie mit den Entgelten für das 
Stromnetz den Netzbetreibern eine etwa neunprozentige Rendite 
finanzieren. Geld, das in Leitungen investiert wird, verzinst sich 
heute im Verhältnis zum allgemeinen Kapitalmarkt sogar noch besser 
als vor zehn Jahren. Am unternehmerischen Risiko hat sich jedoch 
nichts geändert.“
Hintergrund:
   Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 22.3.2018 über eine Klage 
von 1100 Netzbetreibern gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur zur
Senkung der Eigenkapitalzinssätze entschieden. Die Bundesnetzagentur 
hatte die Eigenkapitalrendite der Energienetzbetreiber turnusmäßig 
geprüft und für die Periode von 2019-2023 eine Senkung von 9,05 auf 
6,91 Prozent vorgeschlagen. Ein Grund für die Senkung sind die 
derzeit sehr geringen Renditen am Kapitalmarkt, die zum Vergleich 
herangezogen werden. Das Gericht hielt diesen Satz für unzureichend, 
da er das Risiko der Netzbetreiber zu gering bewerte. Es hat die 
Bundesnetzagentur zu einer Neuberechnung verpflichtet.
   Die Höhe der Eigenkapitalrendite von Strom- und Gasnetzbetreibern 
wird in Deutschland von der Bundesnetzagentur festgelegt und 
überwacht. Energienetze sind Monopole, ein Wettbewerb findet nicht 
statt.
   Vor zehn Jahren betrug die Rendite am Kapitalmarkt etwa 4 Prozent.
Die Netzbetreiber haben 9,05 Prozent bekommen. Die Differenz lag also
bei 5,05 Prozent. Heute beträgt die Rendite am Kapitalmarkt 0,3 
Prozent, die Netzbetreiber sollen nach Vorschlag der 
Bundesnetzagentur 6,91 Prozent bekommen. Die Differenz würde nun 6,61
Prozent betragen, das sind rund 1,6 Prozent mehr als vor 10 Jahren.
Kontakt:
Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz
030 2400867-91, ahmels@duh.de
DUH-Pressestelle:
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