Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des 
Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. und Vizepräsident des 
Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. zur soeben erzielten 
Einigung in der Regierungskoalition, künftig Ökostrom, der für den 
Eigenbedarf erzeugt wird, mit der EEG-Umlage belasten zu wollen: „Wir
sind schockiert und zutiefst betroffen, wie die Energiewende und das 
Gemeinwohl mit Füßen getreten werden. Wenn jetzt der Bundesrat das 
Ruder nicht in letzter Minute noch herumreißt, wird aus einem Gesetz 
zum Ausbau Erneuerbarer Energien ein Gesetz zum Vorrang der Kohle. 
Mit dem Fuß auf der Bremse ist die Energiewende nicht zu schaffen. 
Klimaschützer werden bestraft, Klimasünder finanziell entlastet. Das 
ist eine verkehrte Welt. Das hat mit Umwelt- und Verbraucherschutz 
nichts zu tun. Anstatt die Bürger vor den Folgen des Klimawandels zu 
schützen und die Energiewende voranzutreiben, schützt die Politik die
Interessen weniger fossiler Energiekonzerne. Diese stemmen sich gegen
den Verlust weiterer Marktanteile und wollen mit aller Macht 
verhindern, dass die Menschen und Unternehmen die Energieerzeugung 
zunehmend selbst in die Hand nehmen.“
   Körnig weiter: „Bürger und Mittelstand waren bislang die Treiber 
der Energiewende. Sie jetzt mit einer „Sonnensteuer“ zu belasten, 
wenn sie Ökostrom für den Eigenbedarf oder die Mieterversorgung 
erzeugen wollen, ist unbegreiflich. Es ist auch verfassungsrechtlich 
höchst angreifbar, dass gleichzeitig die größten Verursacher des 
Klimaproblems weder für den verursachten Schaden aufkommen noch für 
die Energiewende zahlen müssen.“ Nach den Beschlüssen der 
Regierungskoalition sollen sowohl der Kohlebergbau als auch große 
industrielle Verbraucher fossiler Energie von der EEG-Umlage 
weitgehend befreit werden.
   Nach einer aktuellen Umfrage von TNS Emnid lehnen drei Viertel der
Bürger die „Sonnensteuer“ ab. Selbst ein Regierungsgutachten hatte 
zuletzt davor gewarnt, dass eine Eigenverbrauchsabgabe den 
wirtschaftlichen Betrieb neuer Photovoltaik-Investitionen gefährde. 
Dass sich durch eine „Sonnensteuer“ die Kosten der Energiewende nicht
nennenswert reduzieren lassen, haben auch die Verbraucherschützer 
nachgewiesen. Die Solarwirtschaft befürchtet einen weiteren 
Marktrückgang und sieht in der „Sonnensteuer“ eine Innovationsbremse.
Intelligente Formen der Direkt- und Nahstromvermarktung sowie die 
erforderliche Markteinführung von Speichersystemen würden nun 
deutlich erschwert. „Über all diese Bedenken und 
Nachbesserungswünsche des Bundesrates hat sich die Koalition nun mit 
einem Handstreich im Eilverfahren hinweggesetzt. Eine sachgerechte 
Interessen-Abwägung hat nicht stattgefunden“, sagt Körnig.
   Sollte die „Sonnensteuer“ in letzter Minute nicht doch noch 
gekippt werden, wird der Bundesverband Solarwirtschaft versuchen, sie
vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen.
HINTERGRUND
   Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll nach der 
heute erzielten Einigung der Koalitionsspitzen bereits an diesem 
Freitag in letzter Lesung im Bundestag beschlossen werden. Da es sich
beim EEG nur um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat zwar
mit einfacher Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen, die 
„Sonnensteuer“ aber nur mit Hilfe einer 2/3 Mehrheit für den Fall 
kippen, dass der Bundestag nicht ebenfalls eine 2/3 Mehrheit für sein
Vorhaben zusammenbekommt.
   Die Große Koalition will ab 1.8.2014 bei Neuanlagen den 
Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms im Grundsatz mit 40 
Prozent der EEG-Umlage finanziell belasten. Bis Ende 2015 werden 30 
Prozent, bis Ende 2016 35 Prozent fällig, ab 2017 gelten die vollen 
40 Prozent – auch für Anlagen, die zwischen 2014 und 2017 errichtet 
wurden. Dieser Wert entspricht derzeit rund 2,5 Cent je 
Kilowattstunde (kWh).
   Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, 
sollen sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je 
kWh). Von der Belastung mit der EEG-Umlage, der sog. „Sonnensteuer“, 
wird nach Schätzungen des BSW-Solar nahezu der gesamte deutsche 
Solarmarkt betroffen sein. Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen 
mit einer Leistung von bis zu 10 kWp – das klassische 
Eigenheim-Segment – bleiben von der Umlage befreit, es sei denn ihre 
Anlage erzeugt mehr als 10 Megawattstunden Strom im Jahr.
   In seiner bisherigen Befassung hatte der Bundesrat dafür votiert, 
solaren Eigenbedarf statt mit 40 Prozent mit lediglich 15 Prozent der
EEG-Umlage zu belasten und Photovoltaik-Betreiber unterhalb von 30 
kWp bzw. 30 Megawattstunden gänzlich von der „Sonnensteuer“ zu 
befreien.
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