Auf massive Kritik bei der Solarbranche und bei 
Verbraucherschützern stößt das Vorhaben aus dem 
Bundeswirtschaftsministerium, gewerbliche Betreiber von 
Solarstromanlagen künftig bei der Finanzierung der Energiewende 
gegenüber der stromintensiven Industrie deutlich schlechter zu 
stellen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) fordert 
von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bürger und Unternehmen 
auch künftig vollständig von der EEG-Umlage zu befreien, wenn sie 
Solarstrom umweltfreundlich für den Eigenbedarf oder die direkte 
Belieferung zum Beispiel von Mietern erzeugen. Sie dürften im Rahmen 
der EEG-Novelle keinesfalls schlechter gestellt werden als die 
stromintensive Industrie, die ihren Strom größtenteils noch aus 
fossilen Energiequellen bezieht.
   Nach jüngsten Informationen des baden-württembergischen Finanz- 
und Wirtschaftsministers Nils Schmid wurde gestern zwischen  
Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel und Vertretern aus 
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg 
Einvernehmen darüber erzielt, stromintensive Unternehmen künftig 
stärker von den Kosten der Energiewende zu befreien als bislang 
vorgesehen. Sie sollen dem Vernehmen nach ab dem 1.8.2014 maximal 
1,25 Cent je Kilowattstunde für den Eigenbedarf selbst erzeugten 
Stroms abführen müssen (Rabatt in Höhe von 80 Prozent der 
EEG-Umlage). Künftige gewerbliche Selbstversorger – etwa aus Handel, 
Handwerk, Dienstleistung und Landwirtschaft – sollen hingegen ab 
August 2014 rd. 4,4 Cent auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde 
bezahlen, selbst wenn diese umweltfreundlich aus einer eigenen, neu 
errichteten Solarstromanlage erzeugt wurde (Rabatt von 30 Prozent der
EEG-Umlage). Bislang waren sie von der EEG-Umlage befreit. Die bisher
zumindest anteilig befreite Wohnungswirtschaft soll künftig sogar mit
der vollen EEG-Umlage von derzeit rd. 6,3 Cent je Kilowattsunde zur 
Kasse gebeten werden, wenn sie Mieter umweltfreundlich mit Solarstrom
versorgt.
   „Das schreit zum Himmel! Das Verursacher-Prinzip steht Kopf. Die 
größten Verursacher des Treibhauseffekts sollen weitgehend von den 
Kosten der Energiewende befreit bleiben, während die Mehrzahl 
künftiger Solarstromanlagen-Betreiber drei bis fünfmal so stark zur 
Kasse gebeten werden sollen. Sie werden dann von ihren 
Klimaschutz-Vorhaben größtenteils Abstand nehmen. Zweck des 
Erneuerbare-Energien-Gesetzes war es immer, die Markteinführung 
Erneuerbarer Energien zu befördern, nicht aber diese mit Kosten zu 
belasten und den Wettbewerb mit fossilen Energieträgern dadurch zu 
erschweren“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar zu
den jüngsten Plänen aus Berlin. Genau dies sei aber der Fall, wenn 
große CO2-Emittenten besser gestellt werden als Betreiber von 
EE-Anlagen. Körnig: „Es kann nicht sein, dass das Handwerk oder die 
Mieter bis zu 5 Cent mehr je Kilowattstunde für die Energiewende 
zahlen müssen, wenn sie ihren Strombedarf mittels einer Solaranlage 
selbst decken wollen als ein Stahlproduzent oder der 
Braunkohletagebau für fossil erzeugten Betriebsstrom.“
   Nach Einschätzung von Energieexperten – zum Beispiel des Instituts
für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) in Saarbrücken und der 
Verbraucherzentrale Bundesverband – lassen sich mit der geplanten 
EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch keine nennenswerten 
Einsparungen bei den Verbraucherstromtarifen erzielen. „Verbraucher- 
und Klimaschutz werden mit Füßen getreten und klar den Interessen 
großer Konzerne untergeordnet. So kann die Energiewende nicht 
gelingen. Mit dieser Ungerechtigkeit wird die Akzeptanz der 
Energiewende aufs Spiel gesetzt“, bilanziert Körnig.
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