– Die Bundesregierung will im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 
das Leasing von Elektro-Dienstfahrzeugen sowie die betriebliche 
Nutzung von Fahrrädern fördern. 
– Ab dem 1. Januar 2020 wird die Bemessungsgrundlage der 
Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge noch einmal halbiert auf ein 
Viertel des Listenpreises (so genannte „0,25 Prozent-Regel“). Der 
BVZF kritisiert, dass Dienstfahrräder bei der Regelung nicht explizit
erwähnt sind. Das muss dringend nachgeholt werden.
Die Bundesregierung hat neue Förderungen für Elektro-Dienstfahrzeuge als 
Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit beschlossen. Der Bundesverband Zukunft 
Fahrrad (BVZF) kritisiert allerdings, dass Dienstfahrräder erneut nicht explizit
erwähnt werden.
Der Bundestag hat am 7. November 2019 beschlossen, die Bemessungsgrundlage für 
die Besteuerung von Elektro-Dienstfahrzeugen auf ein Viertel zu reduzieren. Die 
so genannte „0,25-Prozent-Regel“ ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der 
Bundesregierung und gilt ab 1. Januar 2020. Angestellte versteuern dann den 
geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen 
Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 
Prozent des Bruttolistenpreises.
Regelung für E-Dienstfahrräder anpassen
„Wir gehen davon aus, dass Fahrräder und E-Bikes als klimafreundlichste 
Dienstfahrzeuge ebenfalls von der 0,25-Prozent-Regel profitieren werden. Das 
wäre ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz im Verkehr.“ Das betont die AG 
Leasing des BVZF in einer gemeinsamen Erklärung. Der AG gehören die führenden 
Leasinganbieter Bike Leasing Service, Company Bike Solutions, mein-dienstrad.de 
und Pionier JobRad an, zudem Versicherungen und Leasinggesellschaften.
Wie schon bei der „0,5-Prozent-Regel“ geschehen, müssen die obersten 
Finanzbehörden der Bundesländer dafür den bestehenden Steuererlass anpassen. 
„Die Regelung würde es noch attraktiver machen, mit dem Rad zur Arbeit zu 
fahren. Wir bedauern, dass Dienstfahrräder auch diesmal unerwähnt bleiben. Circa
400.000 Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland müssen nun erneut Monate auf 
Klärung warten. Dienstradleasing leistet einen wachsenden Beitrag zum 
Klimaschutz, zu Luftreinhaltung und Gesundheitsprävention“, so die Mitglieder 
der AG Leasing im BVZF.
Pauschalbesteuerung nach Ablauf der Leasingdauer
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die steuerliche Regelung, wenn Dienstfahrräder 
von den Arbeitenden am Ende der Leasingdauer übernommen, also gekauft werden. Um
das umweltfreundliche Engagement der Nutzer und deren Arbeitgeber zu honorieren,
will der Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz ergänzen. Die Lohnsteuer für die 
geldwerten Vorteile soll pauschal 25 Prozent betragen. Diese Klärung ist ein 
großer Fortschritt. Unklar ist jedoch, wer die Besteuerung übernehmen kann. Der 
BVZF fordert, dass dies neben dem Arbeitgeber auch Dritten, zum Beispiel den 
Leasingunternehmen, erlaubt ist. Die Regelung würde einen deutlich geringeren 
administrativen Aufwand bei den Arbeitgebern bedeuten, eine zentrale 
Voraussetzung für den Erfolg des Dienstradleasings. Erwartet wird eine 
Klarstellung des Gesetzgebers in dieser Frage.
Über den Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF)
Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) ist ein Zusammenschluss dynamischer und
innovativer Unternehmen aller Bereiche der Fahrradwirtschaft: Dienstleister, 
Hersteller, Start-ups der Digitalisierung, Händler und Zulieferer. Der 
Schwerpunkt liegt im Bereich der Dienstleistungen. Als neue und etablierte 
Unternehmen in einem stark wachsenden und sich stetig verändernden Markt haben 
alle ein gemeinsames Ziel: die nachhaltige Mobilitätswende. Mehr Informationen 
unter www.bvzf.org.
Pressekontakt:
Wasilis von Rauch|presse@bvzf.org|Tel. 0151-51264190
Mitglieder der AG Leasing des BVZF:
Leasinganbieter:
– Marcel Nothnagel, Geschäftsführer baron mobility service GmbH, 
mein-dienstrad.de
– Derk Möller, Geschäftsführer company bike solutions GmbH
– Bastian Krause, Geschäftsführer Bike Leasing Service GmbH
– Ulrich Prediger, Geschäftsführer JobRad GmbH
Leasinggesellschaften:
– Matthias Schneider, Geschäftsführer MLF Mercator-Leasing GmbH & Co.
Finanz-KG
– Torsten Boje, Geschäftsführer AGL Activ Services GmbH
Versicherungen:
– Sören Hirsch, Sales Manager ENRA verzekeringen bv
– Uwe Hüsch, Geschäftsführer assona GmbH
– Georg Düsener, Vertriebsleiter Deutschland und Österreich, 
WERTGARANTIE AG
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