Radförderung für Alltagsradler und Berufspendler 
ist der einfachste und effektivste Weg, die Innenstädte zu entlasten.
Beim vorliegenden Gesetzentwurf zur Halbierung der 
Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen müssen 
Fahrräder und E-Bikes dazugehören.
   Ulrich Prediger, Erfinder des Dienstradleasings in Deutschland, zu
den Plänen der Bundesregierung, die Dienstwagenbesteuerung für 
Elektro- und Hybridautos zu halbieren: „Elektromobilität ist mehr als
nur Elektroautos. (Elektro-)Fahrräder motivieren Menschen schon heute
zum Umstieg auf ein nachhaltiges Verkehrsmittel. Daher muss das 
Fahrrad in diese Neuregelung einbezogen werden. Wir hoffen, dass 
Bundestag und Bundesrat die dringend notwendige Ergänzung vornehmen 
und das Dienstfahrrad dem Elektro-Dienstwagen gleichstellen. Wer 
Fahrverbote verhindern will, muss das Fahrrad im Alltag 
voranbringen.“
Zum Hintergrund:
   Seit dem Jahr 2012 gilt die sogenannte „1 %-Regel“ zur 
Dienstfahrzeugbesteuerung auch für Fahrräder. Seitdem ist das 
Dienstfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt. Die jetzt geplante 
Förderung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen stellt wiederum eine 
Ungleichbehandlung dar, obwohl das Fahrrad das sauberste 
Verkehrsmittel ist. 50 % der zurückgelegten Pendlerfahrten und 70 % 
der gesamten PKW-Strecken liegen unter 10 km. Daher bietet 
insbesondere das Elektrofahrrad eine große Chance, um den Verkehr vom
Auto auf das Fahrrad zu verlagern. Die vom Bundesumweltministerium 
geförderte Studie „Pedelection“ bestätigt: Nach Erwerb eines 
Elektrofahrrades legen Arbeitnehmer im Schnitt 62% der Kilometer 
ihres Arbeitsweges, die sie zuvor komplett mit dem Auto fuhren, mit 
dem Fahrrad zurück (http://ots.de/jVlrlj). Beim Elektroauto gibt es 
lange, zum Teil mehrjährige Liefer- und Wartezeiten, was ein Grund 
dafür ist, dass die Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos nicht 
ausgeschöpft wird. Fahrräder und Elektrofahrräder sind hingegen 
sofort verfügbar und können schnell zu einer Schadstoffentlastung 
beitragen.
   Auch wenn die Verkaufszahlen von Elektro- und Dienstfahrrädern 
kontinuierlich steigen, ist die Fahrradbranche im Vergleich zur 
Automobilindustrie noch relativ klein. Einem Bestand von fast fünf 
Millionen betrieblich genutzten Autos stehen aktuell ca. 250.000 
Dienstfahrräder gegenüber. Im Gegensatz zum Auto ist der Anteil der 
neu verkauften Fahrräder sogar rückläufig. Auch der Radverkehrsanteil
ist in den vergangenen 15 Jahren nur marginal gestiegen – von 9 % im 
Jahre 2002 auf nur 11 % im Jahr 2017 (http://ots.de/njluSO).
   Zudem wird das Auto bereits heute umfassend gefördert, z.B. in 
Form einer Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos, für die 600 
Millionen Euro zur Verfügung stehen. In dem aktuellen Gesetzentwurf 
der Bundesregierung sind fast 2 Milliarden Euro zusätzlich für die 
Förderung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen eingeplant. Nach 
Berechnungen von JobRad würde eine Ausweitung der Förderung auf das 
Fahrrad rund 50 Millionen Euro für die Jahre 2019-2021 kosten.
   Angesichts der bereits bestehenden hohen Fördersummen für Elektro-
und Hybridautos auf der einen und der schnellen Effekte des Fahrrads 
für Luftreinhaltung und Klimaschutz auf der anderen Seite fordern 
wir, dass das Fahrrad bei dieser Neuregelung gleichbehandelt wird.
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