Der Diesel-Abgasskandal bei VW erreicht eine neue Dimension. Die 
Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am 3. Dezember 2019 bei einer Razzia 
Geschäftsräume der Volkswagen AG in Wolfsburg durchsucht. Hintergrund sind 
Ermittlungen, die sich auf Dieselfahrzeuge mit Motoren des Typs EA 288 beziehen.
„Dass der EA 288 jetzt in den Fokus rückt, überrascht uns nicht“, kommentierte 
Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
aus Lahr die Durchsuchungen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im 
Diesel-Abgasskandal zu den führenden in Deutschland und vertritt in einer 
Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungklage 
gegen VW. „Der EA 288-Motor steht seit langem im Verdacht, mit einer illegalen 
Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem zu manipulieren“, berichtete Stoll 
weiter. „Leider kommen Politik, Behörden und Justiz viel zu langsam in die 
Gänge, um VW auf die Finger zu schauen. Das trifft auch auf den Fall Daimler zu.
Auch das ist ein Skandal.“  Bei dem Motor mit der Bezeichnung EA 288 handelt es 
sich um den Nachfolger des durch die Abgasmanipulationen in Verruf geratenen EA 
189.
Wie Verbraucher zu ihrem Recht kommen
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits erste Klagen im Zusammenhang mit dem 
Motor EA 288 eingereicht. In einem Verfahren vor dem Landgericht Offenburg steht
ein Audi A3 mit dem Motor EA 288 im Mittelpunkt. Ein Sachverständiger soll jetzt
klären, ob das Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist. 
Ralf Stoll empfiehlt Verbrauchern, sich unbedingt anwaltlich beraten zu lassen. 
Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem 
Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und 
individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG 
einigt. „Wir sind uns sicher, dass sich der Fall um den EA 288 ähnlich 
entwickeln wird, wie beim EA 189″, vermutet Stoll. „Die technische Seite der 
Manipulation ist ein andere, aber die Verbraucher sind geschädigt worden. Der 
Wert der Fahrzeuge ist eindeutig gemindert.“ Und die Chancen, gegen den 
Autobauer sein Recht durchzusetzen, stehen gut. Die Daimler AG, die auch mit 
Thermofenstern in ihren Motoren arbeitet, wird derzeit reihenweise zu 
Schadensersatz verurteilt – mehr dazu hier.
Der EA 288 war schon einmal im Diesel-Abgasskandal verwickelt
Die Anschuldigungen gegen die neue Motorengeneration von VW sind nicht neu. 
Bereits 2015 wurde bekannt, dass VW in den USA den EA 288 mit einer 
Abschalteinrichtung ähnlich dem des Vorgänger-Diesels EA 189 in den Verkauf 
brachte. Am 15. Oktober 2015 bestritt VW, dass noch andere Motoren als die 
Baureihen EA 189 manipuliert worden waren. Sieben Tage später dann das 
Eingeständnis, dass in den USA auch die Baureihe EA 288 betroffen war. Die 
Abschalteinrichtungen sollen nach VW-Angaben nach der Umstellung der 
Motorengeneration auf Euro 6 in den USA und auch in Europa entfernt worden sein.
Dennoch hatte das Landgericht Wuppertal (AZ. 2 O 273/18) im Frühjahr 2019 in 
einem Fall, in dem der Besitzer eines VW Golf VII mit einem Dieselmotor EA 288 
klagt, diesen Motorentyp zum Prüffall erklärt. VW legte dar, dass in EA 
288-Fahrzeugen eine standardmäßige Abschalteinrichtung in Form von 
Thermofenstern verbaut wurde. Von einem Thermofenster ist die Rede, wenn die 
Abgasreinigung von der Umgebungstemperatur abhängig gemacht wird. Offensichtlich
funktioniert die Abgasreinigung nur zwischen 15 und 30 Grad Außentemperatur den 
EU-Normen entsprechend. Wie im Fall vor dem Landgericht Offenburg soll in 
Wuppertal auch ein Gutachten klären, ob die Abschalteinrichtung illegal ist. 
Noch liegen keine Ergebnisse vor.
SWR-Bericht über EA 288 bringt Licht ins Dunkel
Im September 2019 berichtete der SWR dann erstmals über interne Dokumente von 
Volkswagen. Laut SWR belegen diese Dokumente, dass auch die Motoren vom Typ EA 
288 über eine „Zykluserkennung“ für die auf Prüfständen verwendeten Fahrkurven 
verfügen. Das bedeutet, dass die Motorsteuerung erkennen kann, ob sich das 
Fahrzeug gerade auf dem Prüfstand in einem bestimmten Prüfzyklus befindet. Die 
Zykluserkennung könnte dann genutzt werden, um die Abgaswerte auf den jeweiligen
Test hin zu optimieren. Im realen Fahrbetrieb dagegen könnte die Abgasreinigung 
heruntergefahren und z.B. weniger AdBlue zugesetzt werden.
Abgasreinigung funktioniert beim Thermofenster nur bedingt
Schon länger sind Probleme mit sogenannten Thermofenstern bekannt. Das sind 
Temperaturbereiche, bei denen die Abgasreinigung heruntergefahren wird, um den 
Motor zu schonen. Solche Thermofenster sind grundsätzlich zulässig. Allerdings 
sollten sie eine Ausnahme sein, die sich auf extreme Temperaturbereiche 
beschränkt. Offensichtlich funktioniert die Abgasreinigung nur zwischen 15 und 
30 Grad Außentemperatur den EU-Normen entsprechend. So hat es die VW AG in einem
Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 11 O 77/18) selbst bestätigt. Ein 
Blick auf die Durchschnittstemperaturen in Deutschland zeigt, dass die 
einwandfreie Abgasreinigung nur an vier Monaten im Jahr möglich ist – nämlich 
von Juni bis August. Thermofenster werden nicht nur in den Motoren von VW, 
sondern auch beispielsweise von der Daimler AG eingesetzt.
Betroffene Fahrzeuge mit EA288-Motoren
In welchen Fahrzeugen verbaute die Volkswagen AG und ihre Töchterunternehmen den
umstrittenen EA 288-Motor? Hier ein Überblick:
Audi-Modelle 
– Audi A1 8X 
– Audi A3 8V 
– Audi A4 B9 
– Audi A5 F5 
– Audi Q2 GA 
VW-Modelle 
– VW Amarok 
– VW Beetle 
– VW Caddy 
– VW CC 
– VW Crafter 
– VW Golf VII 
– VW Golf Sportsvan 
– VW Passat B8 
– VW Polo V 
– VW Polo VI 
– VW Sharan II 
– VW Tiguan 
– VW Tiguan II 
– VW Touran II 
– VW T-Roc 
– VW T6 (California) 
Seat-Modelle 
– Seat Alhambra II 
– Seat Ateca 
– Seat Ibiza 
– Seat Leon III 
– Seat Toledo IV 
Skoda-Modelle 
– Skoda Fabia III 
– Skoda Octavia III 
– Skoda Rapid 
– Skoda Superb III
OLG Köln sieht im Thermofenster eine sittenwidrige Schädigung
Das Oberlandesgericht Köln sieht in dem Einsatz eines Thermofensters, welches 
die Abgasreinigung bei Außentemperaturen von unter 17 Grad Celsius bzw. über 30 
Grad Celsius herunterfährt, eine Täuschungs- und somit eine Schädigungshandlung 
im Sinne § 826 BGB. Das Verfahren richtete sich gegen die Daimler AG, die wohl 
einen anderen Temperaturbereich auswählt als die VW AG, aber ansonsten auch die 
Abgasreinigung manipuliert hat. Mit Urteil vom 6. September 2019, (Az. 19 U 
51/19), führt der Senat aus:
„lm normalen Straßenverkehr hingegen werde die Abgasrückführung heruntergefahren
bzw. ausgeschaltet, und zwar insbesondere durch den Einsatz eines 
Thermofensters, das bewirke, dass die Abgasreinigung ausgeschaltet werde, wenn 
die Außentemperaturen nicht zwischen 17 und 30 Grad Celsius lägen. Deshalb halte
sein Fahrzeug die Stickstoffoxidgrenzwerte nicht ein. Sollte dieser Vortrag 
zutreffen, so wäre eine Täuschungshandlung und damit eine Schädigungshandlung im
Sinne des § 826 BGB wie in den einschlägigen Fällen des sogenannten 
VW-Abgasskandals gegeben.
Der klägerische Vortrag enthält auch hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die 
von ihm vermutete Tatsache – Vorhandensein einer Manipulationssoftware – 
zutreffend ist. So hat er behauptet, dass derselbe Motor wie der in seinem 
Fahrzeug verbaute Gegenstand des Tests der Berner Fachhochschule war, die zu dem
Ergebnis gekommen sei, dass dieser Motor im Straßenbetreib Stickstoffoxidwerte 
zeige, die über den gültigen Grenzwerten lägen. Wegen des Ergebnisses dieser 
Untersuchung hat er – prozessual zulässig – auf den Bericht der Berner 
Fachhochschule aus November 2015 Bezug genommen. Dieser Bericht kommt in der Tat
zu dem klägerseits behaupteten Ergebnis.“
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich 
um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem 
auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 
Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im
Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher 
beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 
Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte 
positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die 
Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, 
gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich 
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph 
Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den 
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage 
gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für
ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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