Im Abgasskandal hat sich zum ersten Mal ein 
Oberlandesgericht im VW-Bundesland Niedersachsen auf die Seite der 
Geschädigten Verbraucher gestellt. Der 5. Zivilsenat des 
Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt nach eigenen Angaben der Klage 
einer Frau aus Schleswig-Holstein gegen die Volkswagen AG 
stattgegeben. Es handelt sich um das erste Urteil des Gerichts, in 
dem eine Haftung von VW grundsätzlich bejaht wird (Az. 5 U 47/19). 
Die Kundin sei vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden, so das 
Gericht.
   Oberlandesgerichte in anderen Bundesländern hatten in den 
vergangenen Monaten in ähnlicher Weise entschieden. In Niedersachsen 
urteilte bisher das OLG Braunschweig in einem Fall für den Autobauer,
in Celle steht noch ein Urteil aus. Hier deutet sich jedoch auch ein 
Umdenken zu Gunsten der Verbraucher an (Az. 7 U 33/19).
   Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht 
durch das Urteil von Oldenburg direkte Auswirkungen auf die 
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, die derzeit vor dem
Braunschweiger Oberlandesgericht anhängig ist. Dr. Ralf Stoll: „Das 
Urteil von Oldenburg ist Rückenwind für die MFK. Das Gericht in 
Braunschweig will sich sehr ernsthaft mit dem Punkt der 
sittenwidrigen Schädigung beschäftigen. Wir sind optimistisch, dass 
Braunschweig seine Rechtsprechung jetzt zugunsten der Verbraucher 
ändern wird.“ Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte noch im 
Februar eine Haftung von VW verneint. In der ersten mündlichen 
Verhandlung zu MFK in der vergangenen Woche kündigte der Vorsitzende 
Richter Michael Neef an, über die „sittenwidrige Schädigung“ intensiv
nachzudenken Dr. Stoll und sein Partner Ralf Sauer vertreten in einer
Spezialgesellschaft rund 470.000 Dieselfahrer vor dem OLG in 
Braunschweig. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die 
Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen initiiert.
   Die Frau hatte 2014 – also noch bevor der „Abgasskandal“ an die 
Öffentlichkeit gelangte – in Oldenburg einen gebrauchten Pkw Golf VI 
Diesel zum Preis von rund 16.000 Euro gekauft. In dem Fahrzeug war 
der von der VW AG hergestellte Dieselmotor EA 189 verbaut. Nachdem 
das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Programmierung des Motors als 
unzulässige Abschalteinrichtung gerügt hatte, wurde im Jahr 2017 ein 
von der VW AG entwickeltes Software-Update aufgespielt. Die Klägerin 
wollte das Fahrzeug aber nicht behalten und verklagte die VW AG auf 
Schadensersatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
   Der Senat hat jetzt das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 11. 
Januar 2019 bestätigt. Das Landgericht hatte der Klage im 
Wesentlichen stattgegeben: Der Klägerin stehe gegen die VW AG nach § 
826 BGB ein Schadensersatzanspruch wegen einer vorsätzlichen 
sittenwidrigen Schädigung zu. Die VW AG habe die Klägerin durch den 
Einbau und das Inverkehrbringen des fehlerhaften Motors getäuscht. 
Das Verhalten der VW AG sei auch sittenwidrig, weil sie das 
mangelhafte Fahrzeug vorsätzlich und gerade zur Täuschung der Käufer 
in Verkehr gebracht habe.
   Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum
Bundesgerichtshof zugelassen, weil es noch keine einheitliche 
Rechtsprechung der deutschen Oberlandesgerichte zu diesem Komplex 
gibt.
   Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal 
und ist zudem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die 
Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene 
Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht 
bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten
und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 11.000 
Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits 
hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE 
Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik 
Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche 
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich 
Kapitalanlageprozesse (Anleger).
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