Kabinettsbeschlüsse zum Insektenschutz und Tierwohl: Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt!

„Die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandorts
Deutschland wird durch einige der heute getroffenen Entscheidungen
massiv beeinträchtigt“, erklärt der Präsident des Deutschen
Raiffeisenverbands (DRV), Franz-Josef Holzenkamp.

Die Umsetzung des Aktionsplans Insektenschutz wird zu erheblichen
Belastungen für die Agrarwirtschaft führen, insbesondere zur
eingeschränkten Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. „Insektenschutz
ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und betrifft auch
Kommunen und Gartenbesitzer“, ergänzt Holzenkamp. Entscheidend ist
für den DRV, dass die zukünftig höhere Umschichtung von EU-Geldern
aus der ersten in die zweite Säule der Agrarwirtschaft direkt zu Gute
kommt. „So können diese Mittel in geeignete Maßnahmen und Programme
zum Insektenschutz fließen“, schlägt der DRV-Präsident vor.

„Der Erfolg des geplanten staatlichen Tierwohllabels am Markt wird
wesentlich von der Festlegung praktikabler Kriterien abhängen“,
unterstreicht Holzenkamp. Die Ausformulierung konkreter
Tierwohlkriterien per Verordnung muss baldmöglichst erfolgen. Die
dafür geplante Einbeziehung fachfremder Ministerien ist nicht
zielführend. Der DRV begrüßt die Ankündigung von Bundesministern
Klöckner, während der Deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten
Halbjahr 2020 eine europaweit harmonisierte Tierwohlkennzeichnung
anzustoßen.

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich
orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und
Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette
Lebensmittel erzielen die 2.024 DRV-Mitgliedsunternehmen in der
Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und
tierischen Erzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von
63,6 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und
damit Eigentümer der Genossenschaften.

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Wiebke Schwarze
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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