„Die Energiewende darf die Versorgungssicherheit im
ländlichen Raum nicht gefährden“, erklärt der Präsident des Deutschen
Raiffeisenverbands (DRV), Franz-Josef Holzenkamp. „Ein pauschales 
Verbot von Ölheizungen grenzt an Aktionismus. Da in der Fläche 
schlichtweg leitungsgebundene Energieträger wie Gas und Fernwärme 
fehlen, werden sich die derzeit vorhandenen 5,5 Millionen Ölheizungen
nicht binnen kurzer Frist durch alternative Wärmequellen ersetzten 
lassen“, ergänzt der DRV-Präsident. Vor diesem Hintergrund fordert 
der Verband, die Potenziale aller Technologien und Brennstoffe 
anzuerkennen und zu nutzen.
   Um die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen, muss nach 
Ansicht des DRV vielmehr schnell die Effizienz der vorhandenen 
Systeme gesteigert und zudem mehr erneuerbare Energieträger in 
Heizsystemen eingesetzt werden. Bereits durch den Einbau moderner 
Brennwerttechnik kann der CO2-Ausstoß um bis zu 30 Prozent gegenüber 
alten Heizungen reduziert werden. Wenn die Maßnahme darüber hinaus 
noch mit dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien sowie 
Dämmungen an der Gebäudehülle kombiniert werden, sind sogar 
Einsparungen von bis zu 80 Prozent möglich. Dies zeigt, dass die 
Klimarelevanz einer bestimmten Heiztechnik in hohem Maße von 
verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel dem verwendeten Brennstoff 
abhängt.
   Holzenkamp: „Bereits heute gehört klimaneutrales Heizöl zum 
Angebot der Raiffeisen-Genossenschaften, die insgesamt betrachtet die
größten Brennstoffhändler im Ländlichen Raum sind. Sie tragen so 
entscheidend zur Energie- und Klimawende bei.“
Über den DRV
   Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich 
orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und 
Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette 
Lebensmittel erzielen die 2.024 DRV-Mitgliedsunternehmen in der 
Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und 
tierischen Erzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von
63,6 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und
damit Eigentümer der Genossenschaften.
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