Anlässlich der Medienberichterstattung zu einem 
Vorfall mit einem Erdgas-Pkw in Achern am 24.12.2018 erläutert der 
Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) Unterschiede zwischen 
Autogas- und Erdgas-Fahrzeugen und mahnt zur differenzierten 
Betrachtung.
   „Autogas ist von den aktuell erhobenen Fragen zur Sicherheit von 
Gastanks nicht berührt“, betont der DVFG-Vorsitzende Rainer Scharr. 
Unabhängig von der ausstehenden Aufklärung des Vorfalls mit einem 
Erdgas-Pkw in Achern gelte es die technischen Unterschiede zwischen 
mit Autogas und mit Erdgas betriebenen Fahrzeugen sowie den beiden 
eingesetzten Energieträgern im Auge zu behalten. 
   Das aus Propan und Butan bestehende Autogas (Liquefied Petroleum 
Gas, kurz LPG) verflüssigt sich bereits bei geringem Druck und wird 
bei lediglich 6 bis 8 bar im Tank gespeichert. Das für Pkw 
eingesetzte Erdgas (Compressed Natural Gas, kurz CNG) hingegen 
besteht vor allem aus Methan. Dieser Energieträger wird auf einen 
Druck von 200 bis 250 bar verdichtet und über Fülleinrichtungen in 
den Tank gepresst. Autogas-Tanks müssen – trotz des geringen 
Speicherdrucks des Energieträgers – bei der vorgeschriebenen Prüfung 
ihrer Belastbarkeit einem Druck von bis zu 67,5 bar standhalten. 
Tests des ADAC haben belegt, dass Autogas-Tanks auch harten 
mechanischen und technischen Belastungen standhalten.
Energieträger Flüssiggas und Alternativkraftstoff Autogas:
   Autogas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird 
bereits beim geringen Druck von 8 bar flüssig. Der Energieträger 
verbrennt CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Autogas ist in 
Deutschland nach wie vor der Alternativkraftstoff Nummer 1: Laut 
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) waren im Januar 2018 in Deutschland rund 
421.000 Autogas-Pkw zugelassen. Der Alternativkraftstoff ist 
bundesweit an rund 7.100 Tankstellen erhältlich.
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Sabine Egidius 
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