Verfassungsbeschwerde gegen Gebäudemodernisierungsgesetz eingereicht: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp des klimafeindlichen Gesetzes

– DUH bringt mit vier Mieterinnen und Mietern Verfassungsbeschwerde auf den Weg
– Klimaziele außer Reichweite: Das GModG lässt klare Ausstiegsleitplanken vermissen, verfestigt fossile Heizsysteme über Jahrzehnte und zehrt das deutsche CO2-Budget auf
– Freiheit und Bezahlbarkeit gefährdet: Das GModG verschärft Klimarisiken für künftige Generationen und wälzt fossile Kostenrisiken insbesondere auf Mieterinnen und Mieter ab

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit vier Mieterinnen und Mietern Verfassungsbeschwerde gegen das klimafeindliche Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) von Katherina Reiche eingereicht. Aus Sicht der DUH ist das Gesetz aus Klimaschutzgründen verfassungswidrig.

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat nach Artikel 20a, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen. Daraus folgt eine staatliche Verpflichtung zum Klimaschutz und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen – dieser widerspricht das GModG eklatant. Statt einen klaren Ausstiegspfad hin zur Klimaneutralität vorzugeben, werden Öl- und Gasheizungen für Jahrzehnte weiter am Leben gehalten und vermeintlich grüne Gase, die weder bezahlbar noch in ausreichenden Mengen verfügbar sind, als Lösung angepriesen. Dadurch entstehen erhebliche Mehremissionen, die das deutsche Treibhausgasbudget bereits vor dem Jahr 2033 überschreiten – mehr als ein Jahrzehnt vor dem Ziel der Klimaneutralität 2045. Diese zusätzlichen Emissionen gefährden damit die Grundlage dafür, auch in Zukunft frei und sicher leben zu können.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist aus unserer Sicht verfassungswidrig – deshalb ziehen wir nach Karlsruhe. Die Bundesregierung verkauft den Abbau klarer Klimaschutzregeln als Freiheit. Das Gegenteil ist der Fall: Wer heute noch neue Öl- und Gasheizungen ermöglicht, fesselt Menschen für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten. Gerade jetzt erleben Verbraucherinnen und Verbraucher mit explodierenden Öl- und perspektivisch stark steigenden Gaspreisen, was diese Abhängigkeit bedeutet. Und Mieterinnen und Mieter zahlen am Ende die Rechnung für eine Heizungsentscheidung, die sie selbst gar nicht treffen können. Gleichzeitig verspielt die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz das verbleibende CO2-Budget und damit Freiheit und Lebensgrundlagen junger und künftiger Generationen. Das ist weder Freiheit noch Technologieoffenheit – das ist fossile Abhängigkeit per Gesetz. Statt eines verlässlichen Pfades raus aus Öl und Gas schafft Wirtschaftsministerin Katherina Reiche neue fossile Lock-ins für Jahrzehnte. Das ist ökonomisch, sozial und klimapolitisch verantwortungslos. Das Bundesverfassungsgericht muss diesem Gesetz Grenzen setzen.“

Dazu Remo Klinger, der die Verfassungsbeschwerde juristisch vertritt: „Mit dem Gesetz entstehen Mehremissionen, die mit dem verfassungsrechtlichen Ziel des Staates, alsbald für Klimaneutralität zu sorgen, unvereinbar sind. Verfassungsrechtlich ist ebenfalls gefordert, dass der Staat den Menschen die nötige Orientierung dafür bietet, wie der Weg zur Klimaneutralität aussieht. Das Gesetz schafft keine Orientierung, sondern Verwirrung. Denn niemand weiß, zu welchem Preis und mit welchen klimaneutralen Brennstoffen die im Gesetz weiterhin zeitlich unbefristet erlaubten Gasheizungen noch betrieben werden können.“

Link:

Zur Zusammenfassung der Argumentation und gesamten Beschwerdeschrift: https://l.duh.de/p260929a

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

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