Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein 
Urteil zur Bewertung von Pflanzen, die mit Hilfe neuer 
Mutageneseverfahren wie dem Genome Editing entwickelt wurden, 
veröffentlicht. Unabhängig von der Art der Veränderung stuft das 
Gericht Pflanzen aus Mutagenese pauschal als gentechnisch veränderte 
Organismen (GVO) ein. Danach folgt der EuGH einer rein 
prozessbezogenen Betrachtung und lässt das entstandene Produkt außer 
Acht. „Der EuGH ignoriert mit seinem Urteil die wissenschaftliche 
Bewertung der Experten europäischer und nationaler Behörden, nach der
Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, 
nicht als GVO einzustufen sind“, kritisiert Stephanie Franck, 
Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) 
die Entscheidung des Gerichts.
   Der BDP sieht in dem Urteil eine deutliche Abkehr von Innovationen
und Fortschritt in der Landwirtschaft. Dies ist umso bedenklicher, 
als entsprechende Produkte in anderen Ländern bereits ohne 
Regulierungsauflagen in den Markt kommen. Mit Blick auf die lange 
Tradition und Erfahrung der Pflanzenzüchtung sind die Züchter 
überzeugt, dass Pflanzen, die mit Hilfe neuer Züchtungsmethoden 
entwickelt wurden, nicht den Regulierungsanforderungen des 
Gentechnikrechts unterliegen sollten, wenn sie auch auf natürliche 
Weise oder durch die Anwendung lang anerkannter klassischer 
Züchtungsmethoden hätten entstehen können.
   Offen bleiben die möglichen Auswirkungen auf den weltweiten 
Handel. Konkret stellt sich die Frage, wie künftig mit 
Importprodukten aus dem Ausland umgegangen wird, die unter Anwendung 
der neuen Züchtungsmethoden entstanden sind. „Wir appellieren an die 
politischen Entscheidungsträger, verlässliche Standards für Importe 
zu schaffen“, erklärt Franck.
Zum Hintergrund:
   Angestoßen durch die Klage französischer Umweltverbände gegen die 
nationale Umsetzung der EU-weiten Gentechnikgesetzgebung hatte der 
oberste Gerichtshof Frankreichs den EuGH im Oktober 2016 mit einem 
Vorabentscheidungsverfahren zur Bewertung neuer Mutageneseverfahren 
beauftragt. Im Fokus stand vor allem die Frage, ob Pflanzen, die mit 
Hilfe gezielter Mutagenese entwickelt wurden, der Definition eines 
„gentechnisch veränderten Organismus“ unterliegen und entsprechend zu
regulieren sind. Dies wurde nun durch den EuGH bestätigt, obwohl der 
zuständige Generalanwalt in seiner Stellungnahme im Januar 2018 für 
eine differenzierte Betrachtung so erzeugter Pflanzen plädiert und 
eine generelle Einstufung als GVO zurückgewiesen hatte.
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