Vor dem sich immer deutlicher abzeichnenden 
Klimawandel mit all seinen verheerenden Folgen und der von 
Deutschland im Pariser Klimaabkommen eingegangenen Verpflichtung zur 
Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels, beschloss das Bundeskabinett 
Änderungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) im Rahmen des 
Energiesammelgesetzes.
   Diese Änderungen bringen nun aber keineswegs Verbesserungen, 
sondern im Gegenteil, sie bremsen die Energiewende aus. Die 
endgültige Abkehr von klimafeindlichen fossilen Brennstoffen wird auf
später verschoben.
   Nachdem die Klimakanzlerin und ihr Kabinett sich von ihrem selbst 
gesteckten Minimalziel zur Reduzierung der Treibhausgase bis zum Jahr
2020 verabschiedet haben, planen sie nun tiefe Einschnitte in die 
Ökostrom-Förderung. So soll unter anderem der anzulegende Wert, der 
die Grundlage für die Berechnung der Einspeisevergütung, des 
Marktpreises und des Mieterstromzuschlages darstellt, für Anlagen von
40 kW bis einschließlich 750 kW um 20 Prozent gekürzt werden. Diese 
massive Reduzierung der Zulage soll schon ab dem 01.01.2019 umgesetzt
werden.
   Auch Regelungen, dem Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie 
Photovoltaik bei der Einspeisung in das Stromnetz Vorrang zu geben, 
sollen geändert werden.
   Durch die geplanten Maßnahmen wird die wirtschaftliche 
Attraktivität von Photovoltaikanlagen auf größeren Dachflächen 
abnehmen, wovon besonders die mittelständischen Solarunternehmen 
betroffen sein werden. Photovoltaikanlagen sind die akzeptierteste 
regenerative Stromquelle. Es wäre unsinnig das riesige Potenzial der 
Dächer nicht für die Energiewende zu nutzen.
   Die aktuellen Planungen zur Novellierung des EEG bedeuten ein 
Einknicken vor den Lobbyisten der vier großen Energieversorger, die 
direkt und indirekt etwa 80 Prozent des deutschen Strommarktes 
beherrschen. Die dezentrale Energiewende wird zu Gunsten dieser 
Monopolisten behindert. Dabei spricht sich die Mehrheit der 
Bevölkerung in allen Umfragen für eine klimafreundlichere Politik 
aus. Zudem konterkariert das Vorgehen der Bundesregierung die Arbeit 
der von ihr selbst beauftragen Kohlekommission, die bis zum 
Jahresende einen Plan für den Ausstieg aus der Kohleverstromung 
vorlegen soll. Umweltverbände und die Solarwirtschaft kritisieren die
Änderungen des Energiesammelgesetzes und wollen verhindern, dass der 
Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form den Bundestag passieren kann. 
Auch Ove Burmeister, Geschäftsführer der DEB, Deutsche Energie 
Beratung aus Hamburg spricht sich gegen die Pläne der Bundesregierung
aus: „Die Einspeisevergütung für Anlagen von 40 bis einschließlich 
750 kW schnellstmöglich um 20 Prozent kürzen zu wollen ist absurd. 
Gerade Photovoltaikanlagen auf Dächern sind derzeit der Hauptträger 
des Zubaus und für den Erfolg der Energiewende entscheidend. Dieses 
Segment bietet das größte Zubaupotenzial aller erneuerbaren 
Energiequellen.“ Durch die massiven Kürzungen würden mittelständische
Unternehmen der Branche kaputt gehen, und das vor dem Hintergrund des
weiter steigenden Strombedarfs, Stichwort: E-Mobilität.
Photovoltaik: Aus Licht wird Strom. Aus Strom wird Geld
   Die DEB baut auf langfristig gepachteten Großdächern 
schlüsselfertige Photovoltaikanlagen bis 750 KW und verkauft diese 
komplett oder parzelliert an Investoren. Der Anleger erwirbt direktes
Eigentum mit Grundbucheintrag, vergleichbar mit dem Kauf einer 
Immobilie. Von den ersten Planungsschritten bis zum Anschluss ans 
öffentliche Stromnetz übernimmt die DEB die gesamte Projektarbeit. 
Sie kooperiert nur mit den besten Solarteuren und lässt nur 
hochwertigste, zertifizierte Materialien und Module verbauen. Neben 
einem Verwaltungs- und Wartungsvertrag für seine Photovoltaikanlage 
erhält der Käufer von der DEB auch eine Allgefahren-Versicherung mit 
Ertragsausfalldeckung. Die Photovoltaikanlage kann steuerlich voll 
abgeschrieben werden, wobei unter Umständen bis zu 40 Prozent des 
Kaufpreises rücktragfähig sind. Je nach Steuersatz und 
Finanzierungskonzept ist sie ohne weitere Unterdeckung zu entschulden
und das meist ohne eigene Kapitalbindung. Das Erneuerbare Energien 
Gesetz (EEG) garantiert die Einspeisevergütung für 20 Jahre. Darüber 
hinaus bietet die DEB ein einzigartiges Stromvermarktungskonzept. 
Durch die Gründung eines eigenen Energieversorgungsunternehmens wird 
ein Mehrerlös für den Strom erzielt, der 18 bis 24 Prozent über dem 
EEG liegt. Dieser sogenannte „Sonnencent“ bleibt auch bei 
gesetzlichen Änderungen erhalten.
   Der Kauf einer DEB-Solaranlage ist eine Investition für den 
Umweltschutz und für die eigene Altersvorsorge, da sie dem Anleger 
über 30 oder mehr Jahre eine attraktive und verlässliche 
„Sonnenrente“ einbringt.
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