Seit knapp zwei Wochen räumt ein Großaufgebot 
der Polizei die Baumhäuser im Hambacher Wald – während in Berlin die 
Kohlekommission über einen verlässlichen Kohleausstieg verhandelt. 
Die Räumungsarbeiten zum jetzigen Zeitpunkt konterkarieren aus Sicht 
der NATURSTROM AG die Arbeit der Kommission und die Bemühungen aus 
Teilen der Politik, aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft für eine 
schnelle Energiewende und einen wirksamen Klimaschutz. Deswegen 
unterstützt der Öko-Energieversorger finanziell die rechtlichen 
Schritte des BUND NRW, mit denen eine Rodung des Hambacher Waldes 
noch verhindert werden soll.
   „Die Räumung des Hambacher Waldes torpediert die Arbeit der 
Kohlekommission und ist zum aktuellen Zeitpunkt eine unnötige 
Provokation“, kritisiert Oliver Hummel, Vorstand der NATURSTROM AG. 
Der Düsseldorfer Öko-Energieversorger befürwortet die Forderung 
mehrerer Umweltverbände, Rodungen im Hambacher Wald bis zur 
Entscheidung der Kohlekommission auszusetzen. Auch, falls die 
Kohlekommission nicht wie geplant ihre Ergebnisse bis Mitte Dezember 
vorlegen sollte.
   „Wind- und Solarstrom aus neuen Anlagen ist längst viel günstiger 
als Kohle- und Atomstrom aus neu errichteten Kraftwerken“, betont 
Oliver Hummel. „Und der Preisrutsch bei den Erneuerbaren geht immer 
weiter. Landespolitik und Tagebaubetreiber in den Braunkohle-Ländern 
dürfen diese Entwicklung nicht einfach ausblenden. Der Hambacher Wald
kann erhalten werden, ohne dass in NRW die Lichter ausgehen.“ Daher 
unterstützt NATURSTROM den BUND NRW in seinen Bestrebungen, den 
Hambacher Wald auf dem Rechtsweg zu retten.
   So setzt sich der BUND u.a. gegen die bergrechtliche Genehmigung 
des Tagebaus Hambach ein. „Entscheidend dabei ist, dass die 
Restflächen des Hambacher Waldes zwingend als FFH-Gebiet für das 
europäische Natura 2000-Schutzgebietsnetz hätten gemeldet werden 
müssen“, erläutert Dr. Thomas Krämerkämper, Vorstand im BUND NRW e.V.
Die NRW-Landesregierung hatte dies unterlassen. Der BUND sieht hinter
dieser Entscheidung vor allem die Motivation, die Fortführung des 
Tagebaus nicht zu gefährden. „Solche wirtschaftlichen Gründe dürfen 
bei der Auswahl der Gebiete jedoch keine Rollen spielen“, betont 
Krämerkämper. Das Verfahren liegt derzeit beim Oberverwaltungsgericht
in Münster. Es ist zu erwarten, dass die unterlegene Partei in 
Revision beim Bundesverwaltungsgericht gehen wird, weswegen mit einem
Urteil in letzter Instanz nicht vor 2020 zu rechnen ist.
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Dr. Tim Loppe
NATURSTROM AG
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