Mit Blick auf das heute veröffentlichte 
Sachverständigengutachten, das die Plagiatsvorwürfe gegen den 
Glyphosat-Bericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) 
bestätigt, fordert der NABU eine Neubewertung des Mittels im 
EU-Zulassungsverfahren. Die Zulassung des Wirkstoffs läuft nach 
EU-Pflanzenschutzrecht zum Jahresende aus. Die EU-Kommission hat eine
Verlängerung der Zulassung um zehn Jahre vorgeschlagen.
   „Es ist offensichtlich, dass das BfR keine eigenständige Bewertung
der zitierten Studien vorgenommen hat. Einen weiteren Freifahrtschein
für Glyphosat darf es nicht geben, solange der Verdacht besteht, dass
bei der Risiko-Analyse die Industrie die Richtung vorgegeben hat. Der
Vorfall zeigt auch einmal mehr, dass das Zulassungsverfahren einer 
dringenden Überarbeitung bedarf“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer 
Leif Miller.
   Vor dem Hintergrund, dass die wissenschaftliche Plausibilität des 
BfR-Gutachtens nicht mehr gegeben ist, begrüßt der NABU, dass der 
zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten das Thema heute von der 
Tagesordnung genommen hat. Eine andere Entscheidung hätte das 
Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der EU-Institutionen in seinen 
Grundfesten erschüttert und das Vorsorgeprinzip ad absurdum geführt. 
Die Gesundheit von Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger und der Schutz
der biologischen Vielfalt stünden auf dem Spiel. „Die Debatte um eine
Neuzulassung von Glyphosat darf erst wieder fortgesetzt werden, wenn 
eine Bewertung vorliegt, welche auch die Leitlinien der guten 
wissenschaftlichen Praxis erfüllt“, so Miller weiter, „bis dahin 
sollte der Einsatz von Glyphosat EU-weit ausnahmslos verboten 
werden.“
   Das heute vorgelegte Gutachten des Plagiatsprüfers Stefan Weber 
kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Bundesinstitut für 
Risikobewertung als die für das Zulassungsverfahren wichtige Behörde 
seine Bewertung des Totalherbizids Glyphosat über viele Seiten vom 
Glyphosathersteller Monsanto eins zu eins abgeschrieben hat. Es 
zeigt, wie anfällig das System für den Einfluss der Chemieindustrie 
ist. Der NABU fordert seit Langem mehr Transparenz im 
EU-Zulassungsprozess für Pestizide. Darüber hinaus müssten die 
ökologischen Auswirkungen von Pestiziden realitätsnah mit 
Vertreterarten aus naturnahen Ökosystemen in die Risikobewertung 
einfließen. „Die dramatischen Rückgänge in der Vogel- und 
Insektenwelt sind ein deutlicher Weckruf, dass mit den bisherigen zur
Bewertung eingesetzten Arten nicht die beste Wahl getroffen wurde“, 
so Miller weiter.
   Auch müsse das BfR im Agrar- und Umweltausschuss des Europäischen 
Parlamentes in der für den 11. Oktober vorgesehenen Anhörung 
unbedingt Stellung zu den Plagiatsvorwürfen beziehen. „Sollte das BfR
jedoch nichts an der Entscheidung ändern, und nicht zur Anhörung 
erscheinen, muss die EU-Kommission ernsthaft abwägen, ob das BfR 
zukünftig überhaupt noch in die Risikobewertung einbezogen werden 
sollte“, so Miller. „Darüber hinaus sollte sich 
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt dringend Gedanken darüber 
machen, ob BfR-Präsident Hensel noch die geeignete Personalie für ein
solch verantwortungsvolles Amt ist.“
   „Insgesamt ist ein Umsteuern in der Landwirtschaft überfällig. Um 
dies zu erleichtern, ist eine Reform der EU-Agrarförderung nötig, bei
der Landwirte, die Leistung für den Naturschutz  erbringen, dafür 
entlohnt werden“, so Miller weiter. Ein Mittel sei die Einrichtung 
eines EU-Naturschutzfonds, der besondere Naturschutzleistungen der 
Landwirte  honoriere. Davon könnten auch Landwirte profitieren, die 
den Pestizideinsatz drastisch reduzieren oder gänzlich aussetzen. 
Statt der bisherigen pauschalen Flächenförderung, die zu immer 
intensiverer Nutzung mit enormen ökotoxikologischen Schäden an der 
Biodiversität, zum Rückgang von Insekten und Vögeln, aber auch zu 
einer nicht mehr vertretbaren Belastung von Böden und Grundwasser 
führt, sollte die Produktion, Vermarktung und Nachfrage von 
Lebensmitteln, die pestizidarm produziert wurden, gefördert werden.
   Mehr zu den NABU-Forderungen für die künftige Agrarpolitik: 
www.NABU.de/agrarreform2021
Für Rückfragen:
Till-David Schade NABU-Referent für Biologische Vielfalt, 
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