Ab Montag (25.7.) müssen Online-Händler erstmals 
ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen. Diese Verpflichtung ist Teil 
des neuen Elektrogerätegesetzes, das der Bundestag im Oktober 
vergangenen Jahres beschlossen hat und das bereits für den 
stationären Elektrohandel gilt. Der NABU begrüßt diese neue 
Möglichkeit für die Kunden, befürchtet jedoch eine schlechte 
Umsetzung in der Praxis. Dies zeigten erste stichprobenartige Tests 
der Umweltschützer.
   „Es darf nicht sein, dass Amazon und Co. auf unauffindbaren 
Unterseiten über die neue Rücknahme-Option informieren. Stattdessen 
sollten sie ihre Kunden schon auf der Startseite darauf hinweisen – 
und eine Rücknahme als Serviceleistung verstehen“, so 
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
   Stichprobenartig hatte der NABU in den vergangenen Wochen die 
bisherigen Hinweise der Großhändler auf die neue Rücknahme-Pflicht 
untersucht. Das ernüchternde Ergebnis: Teils bieten die Unternehmen 
eine kostenpflichtige Rücknahme an, teils wird auf kommunale 
Sammelstellen verwiesen. Und in einigen Fällen findet man – auch nach
längerer Recherche – keinerlei Informationen zu 
Rückgabemöglichkeiten. Auch Testanrufe beim Kundenservice brachten 
kein zufriedenstellendes Ergebnis. In keinem einzigen der Fälle 
konnten die Mitarbeiter Auskunft darüber geben, wie Altgeräte künftig
beim Händler zurückgegeben werden können. Es ist mindestens 
zweifelhaft, ob die Online-Händler diese Informationspolitik am 
kommenden Montag ändern werden.
   Ziel der neuen Regelung ist es, in Zukunft deutlich mehr 
Elektroschrott zu sammeln und ihn fachgerecht zu entsorgen. Ab dem 
Jahr 2019 sollen EU-weit mindestens 65 Prozent aller Toaster, Tablets
und Handys gesammelt und – wenn möglich – auch wiederaufbereitet und 
recycelt werden. 2013 betrug die Rücknahme-Quote in Deutschland nur 
42,2 Prozent. Bislang werden Elektrogeräte noch häufig illegal oder 
falsch entsorgt, beispielweise über den Restmüll. So gehen jedes Jahr
Hunderttausende Tonnen eigentlich wiederverwertbarer Ressourcen 
verloren.
   Das neue Gesetz greift insbesondere für große Online-Händler mit 
einer Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 
Quadratmetern. Dabei wird zwischen zwei Kategorien von Elektromüll 
unterschieden: Kleingeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 
Zentimetern können zurückgegeben werden ohne ein neues Gerät kaufen 
zu müssen. Bei Großgeräten ab 25 Zentimetern gilt das Gesetz für die 
kostenlose Rückgabe-Option nur, wenn gleichzeitig ein neues Gerät 
gekauft wird.
   Damit die neue Regelung auch möglichst kundenfreundlich und 
umweltschonend wird, sollten die Online-Händler bei der Rücknahme mit
stationären Händlern oder sozialen Betrieben in Verbrauchernähe 
kooperieren. „Kurze Wege sind aus Kunden- und Umweltsicht 
wünschenswert. So müssen Verbraucher ihre Altgeräte nicht erst über 
einen Paketdienst versenden. Diese bequemere Form der Rückgabe 
sollten die Kunden auch von ihren Online-Anbietern einfordern“, so 
Miller.
   Unverständlich ist aus Sicht des NABU, dass 
Lebensmittel-Discounter bislang von der gesetzlichen 
Rücknahme-Verpflichtung befreit sind. Auch sie bieten immer häufiger 
Laptops, Drucker und andere Kleingeräte als Aktionsware an. 
„Discounter, die mit Elektrowaren hohen Umsatz machen, sollten sich 
daher freiwillig an der Rücknahme der Altgeräte beteiligen“, so 
Sascha Roth, NABU-Experte für Umweltpolitik. Der NABU plädiert auch 
dafür, dass die zuständigen Behörden die Umsetzung der 
Rücknahmepflichten streng kontrollieren. „Die geforderten 
Sammelmengen können wir nur dann erreichen, wenn sich der 
Online-Handel nicht über Schlupflöcher aus der Verantwortung ziehen 
kann“, so Roth.
Die neue Regelung für die Rücknahme von Elektroschrott:
   Verbraucher können ab Montag, den 25.7., ihre alten Toaster, 
Tablets und Co. sowohl an kommunalen Recyclinghöfen abgegeben als 
auch an den Annahmestellen der großen stationären Elektrohändler oder
– zum Beispiel per Rücksendung – an Online-Händler.
Pressefotos zu Elektroschrott über presse@NABU.de erhältlich.
Pressekontakt:
Sascha Roth, NABU-Experte für Umweltpolitik, Tel. +49 (0)30.28 49 
84-1660, E-Mail: sascha.roth@NABU.de
