HUK-COBURG informiert / Neue Bedingungen in der Wohngebäudeversicherung verbraucherfreundlich gestaltet
Allgemein Donnerstag, Oktober 6th, 2011Mit dem neuen Bedingungswerk in der
Wohngebäudeversicherung setzt die HUK-COBURG ihren im Frühjahr
begonnen Weg der Verbraucherfreundlichkeit weiter fort:
Damals überarbeitete man zusammen mit der
Verbraucherschutzorganisation „Bund der Versicherten“ die neuen
Hausratversicherungsbedingungen und gestaltete sie grundlegend neu.
Die hierbei gewonnen Erkenntnissen sind jetzt auch in die
Umgestaltung der Wohngebäudeversicherung eingeflossen. Im Fokus der
Bedingungen stand eine einfache Struktur sowie eine klare und
verständliche Sprache. Für Verstehbarkeit sorgen in erster Linie
möglichst kurze Sätze ohne Fachbegriffe. Weil Fachsprache sich aber
nicht immer vermeiden lässt, wurde ein Glossar zur Erklärung
eingefügt. Hinzu kommen Beispiele, mit denen abstrakte Sachverhalte
auch für den Versicherungslaien verständlich werden.
Zusätzlich wurde auch der Versicherungsschutz umfangreich
überarbeitet und optimiert. So sind nun Photovoltaik-, Solar-,
Geothermie- und Wärmepumpenanlagen eingeschlossen. Für
Photovoltaikanlagen kann ein Allgefahrenbaustein mit Ertragsausfall
abgeschlossen werden. Ein verstärkter Fokus liegt künftig auf der
Elementarversicherung, nachdem Ereignisse wie Starkregen für
zunehmende Überschwemmungen sorgen. Die beitragsfreie
Rohbauversicherung wurde auf 15 Monate verlängert und umfasst nun
auch Sturm- und Hagelschäden.
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