Der Herbst ist da und mit ihm startet die 
Heizungssaison. Höchste Zeit, sich zu fragen: „Ist meine Heizung 
fit?“ Doch Vorsicht! Mit einer funktionstüchtigen Anlage alleine ist 
es nicht getan. Hausbesitzer, die einen über 30 Jahre alten Kessel im
Keller stehen haben, müssen diesen in der Regel aussortieren. So 
sieht es das Gesetz vor. Wer zum Kesseltausch verpflichtet ist, warum
der Austausch oft schon früher sinnvoll ist und welche Fördermittel 
es dafür gibt, darüber klärt das Serviceportal 
www.intelligent-heizen.info auf.
   Mit dem bevorstehenden Winter und der Energieeinsparverordnung 
(EnEV) haben Hauseigentümer gleich zwei gute Gründe, die eigene 
Heizungsanlage unter die Lupe zu nehmen. Vor allem bei Häusern 
älteren Jahrgangs besteht Nachholbedarf: Während moderne 
Heizungsanlagen auf einen energiesparenden Betrieb ausgelegt sind, 
entsprechen viele ältere Modelle nicht mehr den heutigen Standards 
und müssen laut EnEV erneuert oder ausgetauscht werden.
Energieeffizienz oberstes Gebot
   Waren in den 1980er Jahren Heizkessel üblich, die mit konstanten 
Temperaturen arbeiten, gelten diese heute als veraltet. 
Hauseigentümer, die einen sogenannten Konstanttemperaturkessel 
betreiben, der älter als 30 Jahre alt ist, sind verpflichtet, diesen 
zu erneuern oder zu ersetzen – auch wenn der Kessel noch 
funktioniert. Der Grund: Sie verbrauchen unnötig viel Energie, da sie
die Temperatur im Kessel nicht regulieren, sondern häufig auf einem 
überhöhten Niveau halten. Der Wechsel zahlt sich auch finanziell aus.
Denn die modernen Heizkessel arbeiten in jedem Fall effizienter und 
verursachen dadurch weniger Kosten.
Nach Fördermitteln suchen
   Moderne Brennwertkessel können mit niedrigeren Temperaturen 
betrieben werden und gewinnen sogar aus dem Abgas Wärme. Dadurch 
benötigen sie 10 bis 25 Prozent weniger Brennstoff als in die Jahre 
gekommene Heizwertkessel. Außerdem verbraucht die integrierte 
Heizungspumpe bis zu 90 Prozent weniger Strom als ihre Vorläufer aus 
den 1980er Jahren. Bei der Neuanschaffung werden Verbraucher durch 
verschiedene Förderprogramme unterstützt: So bietet die KfW Bank für 
den Einbau eines Brennwertkessels einen Zuschuss von 10 Prozent – 
wird die gesamte Anlage umfangreich optimiert, sind es im Rahmen des 
sogenannten „Heizungspakets“ sogar 15 Prozent. Wenn Verbraucher den 
Einbau eines Brennwertkessels mit einer Solarthermieanlage 
kombinieren, gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und 
Ausfuhrkontrolle (BAFA) zudem einen Kesseltauschbonus. Welche 
weiteren Möglichkeiten es bei der Heizungsmodernisierung gibt, 
darüber informiert das Serviceportal www.intelligent-heizen.info.
Über „Intelligent heizen“
   Die verbraucherorientierte Plattform „Intelligent heizen“ ist ein 
Angebot des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Seit 2007 
informiert das Serviceportal technologieoffen und 
energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche 
Heizungsmodernisierung. Bildmaterial in Druckqualität erhalten Sie 
unter www.intelligent-heizen.info. Tipps für energiesparendes Heizen 
und aktuelle Informationen gibt es auch auf Facebook. 
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