Anlässlich des heutigen Urteils des Gerichts der 
Europäischen Union (EuG) über Einsichtsrechte in Herstellerstudien 
zur Risikobewertung des Pestizid-Wirkstoffs Glyphosat kommentiert 
Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des Umweltdachverbands 
Deutscher Naturschutzring (DNR):
   „Wieder einmal stellt ein Europäisches Gericht klar: 
Gemeinwohlinteressen haben in der europäischen Gesetzgebung Vorrang 
vor wirtschaftlichen Interessen. Mit dem Urteil erklärt das EuG das 
Wiederzulassungsverfahren für das meistverkaufte Pestizid endgültig 
zur Farce, denn die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat mit 
ihrem Vorgehen nicht nur die Rechte der Europaabgeordneten und der 
Öffentlichkeit beschnitten, sondern auch ihre eigenen. Sowohl die 
EFSA als auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das 
federführend für die europäische Risikobewertung war, sind auf 
Grundlage der geschwärzten Herstellerstudien zu ihrer Einschätzung 
„gesundheitlich unbedenklich“ gelangt und haben in ihrer Begründung 
dabei nachweislich ganze Passagen aus den Industriestudien 
übernommen.
   Bis heute ist dieser skandalöse Umgang ohne politische 
Konsequenzen geblieben. Im Ergebnis des heutigen Urteils ist die 
Bundesregierung gefordert, den Glyphosat-Ausstieg auf nationaler und 
europäischer Ebene auf den Weg zu bringen. In Deutschland müssen der 
Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach die Anwendung von Glyphosat
„so schnell wie möglich und grundsätzlich zu beenden“ ist, endlich 
konkrete Ausstiegspläne folgen. Das Gefeilsche um möglichst minimale 
Anwendungseinschränkungen und Zulassungsverlängerungen 
Glyphosat-haltiger Herbizide für die Landwirtschaft muss ein Ende 
haben.
   Auf EU-Ebene erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie die 
Forderung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments nach mehr 
Transparenz in Zulassungsverfahren für Pestizide vorbehaltlos 
unterstützt und sich gegen eine erneute Zulassung des Wirkstoffs nach
2022 ausspricht. Auch das ist zum Vorteil der landwirtschaftlichen 
Betriebe in Deutschland, um EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu
garantieren.“
   In zwei Verfahren hatten sich vier Abgeordnete der Fraktion Die 
Grünen/ EFA im Europäischen Parlament (Heidi Hautala, Benedek Javor, 
Michèle Rivasi, Bart Staes) sowie ein weiterer Kläger gegen eine 
Entscheidung der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) gewandt, aus
Schutz der geschäftlichen Interessen der Hersteller den Zugang zu 
Studien (teilweise) zu beschränken.
Eingereichte Klagen: 
Hautala u.a. http://ots.de/N8G01S 
Tweedale http://ots.de/WRZdj2
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG): 
http://ots.de/4HNeV9
Pressekontakt:
Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V. 
Ilka Dege | Koordinatorin Biodiversitätspolitik
Marienstraße 19/20                              
10117 Berlin
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