Tagebau Jänschwalde muss ab 1. September 2019 in 
Sicherheitsbetrieb gehen – Verwaltungsgericht Cottbus lehnt Antrag 
auf Fristverlängerung der Betreiberin LEAG ab – Jahrelange 
Versäumnisse der LEAG sind verantwortlich für kurzfristigen Stopp des
Tagebaus – Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga bewerten Beschluss als
überfälligen Beitrag für Naturschutz vor Ort
   Das Verwaltungsgericht Cottbus hat heute den Antrag der 
Tagebaubetreiberin LEAG abgelehnt, einen Beschluss vom 27. Juni 2019 
abzuändern. Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga bewerten den 
heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus als überfälligen 
Beitrag für den Naturschutz vor Ort.Die LEAG hatte beantragt, die 
Wirkung des erfolgreichen Eilantrages der Umweltverbände gegen den 
Tagebaubetrieb erst zum 30. November 2019 eintreten zu lassen, sofern
auch bis dahin der Mangel der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung 
nicht geheilt werden könne. Bis dahin wollte die LEAG den 
Tagebaubetrieb trotz der vom Gericht angenommenen Rechtswidrigkeit 
aufrechterhalten.
   Nun muss die LEAG ab Sonntag, den 1. September 2019, den Tagebau 
auf einen sogenannten Sicherheitsbetrieb herunterfahren. Damit bleibt
lediglich die Aufrechterhaltung einer etwaigen Wiederaufnahme der 
Kohleförderung gewährleistet.
   Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Stopp 
der Braunkohleförderung schützt unmittelbar Pflanzen und Tiere in der
Nähe des Tagebaus Jänschwalde. Dass es zu einem kurzfristigen 
Anhalten des Tagebaus kommt, ist allein dem fahrlässigen Umgang von 
LEAG und Bergbehörde mit europäischem Naturschutzrecht geschuldet.“
   Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus ist der 
Hauptbetriebsplan des Tagebaus rechtswidrig vom Landesbergamt 
Brandenburg (LBGR) genehmigt worden, weil wichtige 
FFH-Verträglichkeitsprüfungen fehlen. Durch Grundwasserabsenkungen 
bedroht der Tagebau geschützte Feucht- und Moorgebiete in seinem 
Umfeld. Die Klagegemeinschaft von DUH und Grüner Liga hatte deshalb 
gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplan geklagt.
   René Schuster von der Grünen Liga: „Die LEAG-Beschäftigten haben 
darauf vertraut, dass der Tagebau nach Recht und Gesetz geführt wird 
– sie sind von den Entscheidungsträgern schwer enttäuscht worden. 
Bereits im Frühjahr 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, dass 
der Bau einer Grundwasserabdichtungswand nördlich des Tagebaues 
möglich und notwendig ist. Unternehmen und Bergbehörde haben diesen 
Hinweis ignoriert. Der Konflikt zwischen Tagebau und geschützten 
Feuchtgebieten wurde sehenden Auges immer weiter verschärft. Der 
nunmehr eintretende Stillstand des Tagebaues ist die direkte Folge 
der damaligen Fehlentscheidung.“
   Der die Umweltverbände in den Verfahren vertretende Rechtsanwalt 
Dirk Teßmer: „Nachdem die Gerichte nun in beiden Instanzen bestätigt 
haben, dass der Tagebau Jänschwalde rechtswidrig betrieben wird, ist 
die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die damit 
verbundene Aussetzung der Betriebsplanzulassung die logische 
Konsequenz. Die LEAG hat die Problematik der Einflüsse des Tagebaus 
auf die geschützten Feucht- und Moorgebiete unterschätzt oder 
schlicht keine Lösung für die Problematik. Es bleibt abzuwarten, wann
die fehlende Verträglichkeitsstudie vorgelegt wird. Dass festgestellt
werden kann, dass der Tagebau mit der Erhaltung der Moore und 
Feuchtgebiete vereinbar ist, kann ich mir kaum vorstellen.“
   Im Februar 2019 hatte die DUH in Zusammenarbeit mit der Grünen 
Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des 
Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohlentagebaus 
Jänschwalde eingereicht. Die Klage zielt darauf ab, eine weitere 
Schädigung der umliegenden europäischen 
Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) zu verhindern. Aus 
Sicht der Umweltverbände besteht die Gefahr, dass der Weiterbetrieb 
des Tagebaus mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung 
zerstört. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der 
abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde 
nicht mehr finanzieren.
   Hintergrund: Der etwa 100 Meter tiefe und fast vier Kilometer 
breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von 
mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als 
Natura-2000 bzw. FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, 
in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. 
Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden
für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die 
Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam 
es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.
   Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 
2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der 
Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur 
Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür 
sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren 
Erlöse angewiesen.
   Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte 
Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten
Kraftwerke Europas bekannt ist.
   Links: Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts: 
http://l.duh.de/p190830 Veröffentlichung der GRÜNEN LIGA zur 
Machbarkeit einer Dichtwand, März 2010: http://ots.de/1FxYb4
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
René Schuster, Braunkohle-Experte GRÜNE LIGA
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de  
Dirk Teßmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
069 400340013; kanzlei@pg-t.de 
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
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