Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga fordern sofortigen Stopp des Tagebaus Jänschwalde, um weitere Wasserabsenkung zu vermeiden und legen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin ein

Verwaltungsgericht Cottbus gab Deutscher
Umwelthilfe und Grüner Liga in Eilentscheidung recht – Entscheidung
lässt jedoch Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde bis zum 1.
September 2019 zu – Umweltverbände legen Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin ein – Grundwasserabsenkung und
Bohrarbeiten für neue Entwässerungsbrunnen müssen sofort aufhören, um
geschützte Moor- und Feuchtgebiete vor der Austrocknung zu bewahren

Die Klagegemeinschaft aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und der
Grünen Liga hat am heutigen Donnerstagmorgen, den 4. Juli, beim
Oberverwaltungsgericht Berlin Beschwerde gegen die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Cottbus zum Tagebau Jänschwalde eingereicht. Das
Gericht in Cottbus hatte in seiner Entscheidung zwar die
Argumentation der Umweltverbände bestätigt und im Eilverfahren den
Hautbetriebsplan des Tagesbaus für voraussichtlich rechtswidrig
erklärt. Überraschend und ungewöhnlich ist jedoch, dass das Gericht
die Fortführung des Tagebaus und der Entwässerungsanlagen nicht
unmittelbar stoppte. Stattdessen räumte es der LEAG und dem Bergamt
eine zusätzliche Frist von zwei Monaten für nachträgliche Prüfungen
ein. Diese bisher unterbliebenen Prüfungen sind notwendig, um die
Auswirkungen des Tagebaus auf umliegende und streng geschützte Moor-
und Feuchtgebiete zu untersuchen.

Dazu René Schuster, Braunkohle-Experte von der Grünen Liga: „Hier
drohen wertvolle Schutzgebiete für immer verloren zu gehen. Das
dürfen wir nicht zulassen. So lange unklar ist, ob der Tagebau
überhaupt rechtssicher betrieben werden kann, dürfen keine weiteren
Tatsachen geschaffen werden.“

Zur Sicherung und Erweiterung des Tagesbaus müssen im Umfeld
Entwässerungsbrunnen gebohrt werden. Dies trägt zur Austrocknung
geschützter Moor- und Feuchtgebiete im Umfeld des Tagebaus bei.
Obwohl die LEAG diese Auswirkungen im Vorfeld nicht überprüft hatte,
genehmigte das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und
Rohstoffe den Hauptbetriebsplan. Dagegen haben DUH und Grüne Liga im
Februar 2019 Rechtsmittel eingelegt.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert:
„Das Gericht in Cottbus hat es versäumt, die logische
Schlussfolgerung aus seiner eigenen Bewertung zu ziehen. Wenn der
Hauptbetriebsplan des Tagebaus voraussichtlich rechtswidrig ist, darf
nicht im offenen Rechtsbruch der Betrieb weitergehen. Wir fordern,
dass die Ausweitung der Entwässerungen sofort gestoppt wird.“

Das Vorgehen des Verwaltungsgerichts Cottbus ist sehr
ungewöhnlich. Wenn das Gericht im Rahmen seiner Überprüfung der Sach-
und Rechtslage zu dem Ergebnis kommt, dass der Hauptbetriebsplan für
den Tagebau voraussichtlich für rechtswidrig zu erklären ist, folgt
daraus zwingend, dass der Betrieb nicht weiter vollzogen werden darf.

Dirk Teßmer, Rechtsanwalt der Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer:
„Die fortschreitende Beeinträchtigung und sogar Zerstörung der
betroffenen Schutzgebiete ist offenkundig. Da das Verwaltungsgericht
Cottbus unserer Argumentation gefolgt ist, müssen nun auch die
zwingenden rechtlichen Konsequenzen gezogen und der Tagebau
Jänschwalde gestoppt werden, um weitere Grundwasserabsenkungen
aufzuhalten.“

Hintergrund:

Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau
Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern
ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH
(Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren
Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des
Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und
Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des
vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu
einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis
2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der
Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur
Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür
sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren
Erlöse angewiesen.

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte
Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten
Kraftwerke Europas bekannt ist.

Links:

Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p190629

Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

René Schuster, Braunkohle-Experte Grüne Liga
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de

RA Dirk Tessmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
069 400340013; kanzlei@pg-t.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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