„Die für Dieselfahrzeuge drohenden Fahrverbote in 
diversen Kommunen Deutschlands sollten der Umweltpolitik Anlass sein,
den Markterfolg von Gasfahrzeugen massiv zu unterstützen“. Mit diesen
Worten kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen 
Verbandes Flüssiggas, die Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Land
Hessen wegen der Luftqualität in Wiesbaden und Darmstadt. Das 
Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtete beide Städte, ihre 
Luftreinhaltepläne so zu ändern, dass der seit 2010 geltende 
Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) so schnell wie möglich 
eingehalten wird.
   In Deutschland sind nach Aussage der Europäischen Umweltagentur 
jährlich etwa 10.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen 
NO2-Belastung zu beklagen. In zahlreichen Städten werden die 
gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid seit Jahren 
überschritten.
   „Die schnelle Verlängerung des Steuervorteils für Gasantriebe über
2018 hinaus ist angesichts der hohen Schadstoffbelastung in 
Deutschland unumgänglich“, so Scharr. Autogas verbrenne CO2-reduziert
und besonders schadstoffarm.
Energieträger Flüssiggas:
   Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemische und 
wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt 
CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff, 
für Heiz- und Kühlzwecke, im Freizeitbereich und in der Industrie 
eingesetzt.
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Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
