„Das gestern im Bundestag verabschiedete 
Netzausbaubeschleunigungsgesetz wird den Energieleitungsausbau nicht 
wie beabsichtigt beschleunigen, sondern im Gegenteil die Akzeptanz 
für die Energiewende senken und erheblichen Widerstand im ländlichen 
Raum provozieren“, kritisiert der Geschäftsführer der 
Familienbetriebe Land und Forst, Wolfgang v. Dallwitz.
   Die Regierungsfraktionen konnten sich nicht auf eine laufende 
Vergütung für die laufende Beanspruchung land- und 
forstwirtschaftlicher Flächen für den Leitungsausbau einigen. Diese 
Flächen sollen die Behörden weiterhin gegen Leistung einer 
Einmalzahlung enteignen können,  sofern die jeweils betroffenen 
Grundeigentümer sie nicht – für ein geringfügig höheres und ebenfalls
nur einmaliges Entgelt – den vorhabentragenden Trassenbetreibern 
freiwillig zur Verfügung stellen.
   „Es darf nicht sein, dass der Energieleitungsausbau auf Kosten der
Grundeigentümer sowie der Land- und Forstwirtschaft vorangetrieben 
wird. Die Regelung der Einmalzahlung stammt aus der Zeit der 
Vollenteignung zum Straßen- oder Gleisbau. Heute steht hingegen die 
Mitbenutzung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke durch 
Trassenbetreiber im Vordergrund. Hierfür eignen sich viel besser 
miet- oder pachtähnliche Mitbenutzungsregelungen. Nur durch solche 
generationenübergreifende Teilhabe lässt sich auch die Akzeptanz 
künftiger Generationen für die dauerhaft eingeschränkte land- und 
forstwirtschaftliche Nutzbarkeit von Betriebsflächen sicherstellen“, 
erklärt Dallwitz.
   Demgegenüber begrüßen die Familienbetriebe Land und Forst, dass 
der Gesetzgeber nach Jahren der Versäumnis nunmehr die längst 
überfällige gesetzliche Möglichkeit zum Erlass einer 
Bundeskompensationsverordnung beschlossen hat. Mit diesem Instrument 
kann künftig eingerichtet werden, dass für Vorhaben des 
Infrastrukturausbaus kein Naturschutzausgleich mehr an anderer Stelle
geleistet werden muss. Bislang müssen auch solche Eingriffe 
kompensiert werden, beispielsweise durch Ersatzpflanzungen von Hecken
oder Bäumen. Hierdurch gehen der Land- und Forstwirtschaft nicht nur 
die für die Infrastrukturmaßnahme benötigten Flächen verloren, 
sondern zusätzlich auch noch die Kompensationsflächen. Eine 
Bundeskompensationsverordnung kann allerdings nur Vorhaben im Bereich
des Bundesrechts regeln. Dallwitz fordert: „Hier müssen die Länder 
jetzt nachziehen.“
   Die Familienbetriebe Land und Forst vertreten die Interessen von 
Betrieben, hinter denen rund 50.000 Eigentümer, Familienmitglieder 
und Mitarbeiter stehen.
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