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EU-Fördergelder für Energiedienstleister richtig beantragen





Mit den EU-Fördermitteln soll einerseits die Konjunktur belebt werden und verhindert werden, „dass angesichts des derzeitigen Wirtschaftsklimas solche Vorhaben verschoben werden“, erklärte EU-Energiekommissar Günther Oettinger jüngst. Anderseits will sich die Europäische Union auch langfristig unabhängig machen von den Energielieferungen aus Russland, um Versorgungsengpässen, wie Anfang 2009 beim Gasstreit zwischen der Ukraine und Russland, entgegenwirken.

Energiedienstleister können mit den EU-Fördergeldern nun noch besser ihre Investitionslücken schließen. Der Einsatz reicht vom Aufbau innovativer Technologien, dem Ausbau erneuerbare Energien bis hin zu klassischen Infrastrukturmaßnahmen.

Allerdings ist die Förderlandschaft groß und bedarf genauer Fachkenntnisse über bürokratische Prozesse und die richtigen Förderinstrumente. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht verschafft Energiedienstleistern einen praktischen Überblick zur richtigen Beantragung von „EU-Fördergeldern“ und unterstützt bei folgenden Fragen:

• Wie erhalte ich EU-Fördergeldern und woher bekomme ich sie?
• Wann muss ich einen Antrag stellen und in welcher Form?
• Wie kann ich welche Fördermittel miteinander kombinieren?
• Welche Kosten sind förderfähig?

Kurz-URL: https://www.88energie.de/?p=266439

Erstellt von an 29. Sep. 2010. geschrieben in Allgemein. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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