– Umwelt-Bußgeldkatalog: VFBV e.V. zeigt erstmals die Bußgelder 
für
Umweltverstöße in den verschiedenen Bundesländer auf
   – Feuerstellen im Garten: Selbst das Grillen im eigenen Garten 
unterliegt strengen Vorschriften
   – Tierschutz: Wer Tiere zu aggressivem Verhalten ausbildet, sie 
verlost oder ihnen für Filmaufnahmen Schmerzen zufügt, muss mit 
harten Strafen rechnen
   In Deutschland hat jedes Bundesland und z.T. jede Stadt bzw. 
Gemeinde seinen eigenen Bußgeldkatalog für Umweltverstöße. Viele 
wissen jedoch nicht genau, welche Handlungen in der Natur tatsächlich
zu Strafen führen. Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. 
(VFBV) (https://www.bussgeldkatalog.org/) hat deshalb die 
Bußgeldkataloge der Bundesländer untersucht und für jedes 
Umweltvergehen eigene Umwelt-Bußgeldkataloge sowie informative 
Ratgeber erstellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten so 
einen transparenten Überblick über drohende Strafen bei Verstößen 
gegen Umweltvorschriften. Themen sind u.a. Altöl, Chemikalien, 
Sperrmüll, Wasserverschmutzung, Lärmbelästigung, Naturschutz etc.
Grillen im eigenen Garten
   Vielen Menschen ist häufig nicht bewusst, dass sie mit ihrem 
Handeln gegen Umweltschutzregeln verstoßen. Es gibt beispielsweise 
nicht nur allgemeine Gesetze zum Grillen bzw. Feuer machen, sondern 
auch Vorschriften, die das Grillen im eigenen Garten regeln. So hat 
das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden, dass Gartenbesitzer im
eigenen Garten nicht öfter als 20 bis 25 Mal grillen dürfen. Überdies
dürfe das Grillen nicht länger als zwei Stunden dauern und nicht nach
21 Uhr stattfinden. Ob Verstöße gegen Grillverordnungen aber 
tatsächlich geahndet werden, hängt wohl vor allem von der Toleranz 
der Nachbarn ab.
Tierschutz in Deutschland
   Tiere auszusetzen, zu quälen oder zu töten, steht unter Strafe. Im
Januar 2015 wurde z.B. in Düsseldorf ein Mann zu einer Geldstrafe von
2400 Euro verurteilt, weil er einen Chihuahua totgetreten hatte. Das 
Tierschutzgesetz sieht bezüglich des Umgangs mit Tieren aber noch 
weitere Verbote vor. Hundehalter dürfen ihren Hund z.B. nicht zu 
solch aggressivem Verhalten ausbilden, welches das Leiden anderer 
Tiere nach sich ziehen würde. Außerdem ist es nicht gestattet, Tiere 
zu Filmaufnahmen zu zwingen, wenn die Tiere dadurch Schmerzen 
erleiden oder sie zu verlosen. Anderenfalls drohen harte Strafen.
   Wer wildlebende Tiere beunruhigt, sie einfängt oder ihre 
Lebensstätten beeinträchtigt, muss ebenfalls mit Bußgeldern rechnen. 
Je nach Bundesland belaufen sich die Strafzahlungen auf 25 bis 20.000
Euro. Im schlimmsten Fall drohen sogar Freiheitsstrafen.
   Alle Umwelt-Bußgeldkataloge können Interessierte auf 
https://umwelt.bussgeldkatalog.org/ einsehen.
Hintergrund:
   Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet
Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund
um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland, 
Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und 
Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor 
allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten 
Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich 
erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe 
Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es, 
praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch 
unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu 
unterstützen.
Pressekontakt:
Ansprechpartner: Mathias Voigt
E-Mail: presse@bussgeldkatalog.org
Telefon: 030/208981286
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