Das Europäische Gericht (EuG) hat in den Rechtsstreiten verschiedener NGOs mit den Aktenzeichen T-94/23, T-412/22 und T-565/23 klargestellt, dass die derzeitige Praxis der EU-Kommission bei der Verlängerung der Genehmigungen für Pestizidwirkstoffe gegen EU-Recht verstößt. Das Gericht betont, dass die Verlängerung der Genehmigung eines Wirkstoffs nur ausnahmsweise und vorübergehend, aber nicht systematisch angewendet werden darf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) betrachtet die Urteile als richtungsweisend und interpretiert sie als Rückenwind für ihre Klagen gegen Verlängerungen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene.
Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Die Urteile des Europäischen Gerichts sind ein starker Rückenwind für unseren Kampf gegen hochgefährliche Pestizide. Mit den Urteilen kann die bisherige Praxis der EU-Kommission, giftige Pestizid-Wirkstoffe systematisch und über lange Zeiträume zu verlängern, endlich gestoppt werden. Seit Anfang 2024 klagen wir gegen die rechtswidrige und fahrlässige Verlängerungspraxis der EU-Kommission, die im Fall S-Metolachlor dazu geführt hat, dass gefährliche Stoffe trotz erwiesener Gefahren für die Umwelt viel zu lange auf unseren Feldern angewendet wurden. Die Urteile bestärken uns darüber hinaus auch in unseren Verfahren gegen die Verlängerungen nationaler Produktzulassungen. Wir fordern das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf, nach diesen Urteilen des Europäischen Gerichts die bisherige Praxis der automatisierten und systematischen Verlängerungen von Pestizidprodukten zu beenden. Die Deutsche Umwelthilfe wird ansonsten auf dem Klageweg durchsetzen, dass in Deutschland keine automatische Verlängerung der Zulassung hochproblematischer Pestizidprodukte mehr erfolgt.“
Hintergrund:
Die DUH führt vor dem Gericht der Europäischen Union Klagen gegen Genehmigungsverlängerungen von gefährlichen Pestiziden. Dabei handelt es sich um die Verlängerungsentscheidungen ohne erneute Risikoprüfungen für das gesundheits- und umweltschädliche Flufenacet, das klimaschädliche Gas Sulfurylfluorid und das grundwasserschädliche S-Metolachlor, das bereits verboten ist, dessen Rückstände aber noch immer in Gewässer und Boden zu finden sind. Daneben kritisiert die DUH in ihren Klagen gegen nationale Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln die Rechtswidrigkeit von auf nationaler Ebene erteilten Verlängerungsentscheidungen.
Link:
Zur Übersicht der laufenden Pestizid-Verfahren der DUH:
https://www.duh.de/projekte/pestizidklagen/
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
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Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin
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