– Bordmotoren statt Landstrom bis 2043: DUH reicht Einwendung gegen Antrag auf Änderungsgenehmigung ein
– DUH warnt vor langfristiger Mehrbelastung durch Lärm und Luftschadstoffe sowie unzureichender Sicherheitsprüfung
– DUH fordert transparentes Vorgehen von Deutscher Regas und Genehmigungsbehörde sowie Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht rechtlich gegen den Antrag auf Änderungsgenehmigung der Deutschen Regas vor. Die DUH hat dazu Einwendung beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) eingereicht. Die Deutsche Regas möchte das Flüssigerdgas-Terminal auf Rügen nicht mehr wie angekündigt mit einer Landstromversorgung betreiben, sondern bis Ende 2043 durch einen Mehrbetrieb von Motoren und Kesseln an Bord der Regasifizierungsschiffe. Außerdem beantragte das Unternehmen eine dauerhafte Erlaubnis für die Weiterverschiffung des Flüssigerdgases. Dies ist nach Auffassung der DUH vom LNG-Beschleunigungsgesetz nicht gedeckt.
Nach Auffassung der DUH können höhere Belastungen durch Luftschadstoffe und Lärm durch die beantragten Änderungen nicht ausgeschlossen werden. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert zudem, dass bisher keine ordentliche Umweltverträglichkeitsprüfung für den geänderten Betrieb durchgeführt wurde, obwohl dafür ausreichend Zeit bestand. Zudem kritisiert die DUH eine unzureichende Betrachtung neuer sicherheitstechnischer Risiken, die beispielsweise durch das dauerhafte Betreiben von bordeigenen Motoren entstehen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit der jetzt geplanten Betriebsweise droht eine Verschärfung der ohnehin hohen Belastungen für die Menschen und die Umwelt auf Rügen. Das ist nicht hinnehmbar. Die von der Deutschen Regas beantragten Änderungen dürfen nicht ohne ein umfassendes und transparentes Verfahren zugelassen werden. Wir fordern die Genehmigungsbehörde dazu auf, endlich eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Von der LNG-Weiterverschiffung, die nichts zur deutschen Versorgungssicherheit beiträgt, muss der Konzern Abstand nehmen.“
Das Vorgehen der Betreiberfirma zeigt aus Sicht der DUH ein wiederkehrendes Muster: Sie versuchte wiederholt, zentrale Genehmigungspflichten, Umweltstandards und Beteiligungsrechte zu umgehen oder juristisch anzugreifen. Die Einwendung der DUH zeigt diesem Vorgehen klare Grenzen auf und verweist auf die geltende Rechtslage nach Immissionsschutz- und Umweltrecht.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz: „Statt sich für ein transparentes Genehmigungsverfahren und eine Minimierung der Umweltbelastung einzusetzen, möchte die Deutsche Regas den Betrieb ohne Landstromversorgung und Kraft-Wärme-Kopplung dauerhaft fortsetzen. Dies widerspricht den ursprünglichen Ankündigungen und auch den legitimen Interessen der Anwohnenden. Eine Genehmigung für eine zweitbeste Lösung darf es nicht geben. Die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern fordern wir auf, sich für den Schutz von Umwelt und der Menschen auf Rügen einzusetzen.“
Hintergrund:
Die Deutsche Regas hatte im April 2024 eine Genehmigung für den Betrieb der LNG-Terminalschiffe im Hafen von Mukran erhalten. Eine zentrale Voraussetzung für diese Genehmigung war der Bau und Betrieb einer Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung mit Landstromanschluss. Mit dieser sollte die notwendige Wärme für die Regasifizierung des tiefkalten Flüssiggases erzeugt werden. Das LNG-Terminal in Mukran umfasst die Genehmigung zweier Terminalschiffe. Eines der Schiffe hat den Hafen aber inzwischen verlassen. Die Deutsche Regas plant den Betrieb des Terminals in Zukunft jedoch wieder mit zwei Terminalschiffen.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
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Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
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