Berliner Kantstraße: Deutsche Umwelthilfe zieht mit Eilantrag gegen den autovernarrten Berliner Senat wegen Rückbau des Radwegs vor Gericht

– DUH unterstützt Eilantrag eines betroffenen Radfahrers und beantragt vorbeugenden gerichtlichen Stopp noch vor Beginn der Bauarbeiten
– Aktuelle Zählung belegt bis zu 278 Radfahrende pro Stunde und Richtung: Geplante gemeinsame Bus- und Radspur verstößt nach Auffassung der DUH gegen geltende Sicherheitsvorgaben
– DUH fordert sichere Alternative: Parkstreifen abschaffen, geschützten Radweg erhalten und separate Busspur schaffen – Bürgerinnen und Bürger können sich gegen die Rückabwicklung der Verkehrswende und für den Erhalt sicherer Radwege einsetzen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht gegen den geplanten Rückbau des geschützten Radwegs auf der Berliner Kantstraße vor Gericht. Die DUH unterstützt den Eilantrag eines betroffenen Radfahrers, der die Kantstraße regelmäßig nutzt. Der Eilantrag soll den Rückbau einer Radverkehrsanlage erstmals noch vor Beginn der Arbeiten gerichtlich stoppen. Er wurde am Montag, den 7. September beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Eine gemeinsame Bus- und Radspur wäre nach DUH-Ansicht unter anderem wegen der nachweislich hohen Nutzung des Radwegs rechtswidrig.

Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wenige Tage vor der Berlin Wahl will die autovernarrte CDU-Verkehrssenatorin Ute Bonde Fakten schaffen, die anschließend nur mit großem Aufwand und auf Kosten der Steuerzahler rückgängig gemacht werden könnten. Den geschützten Radweg auf der Kantstraße nutzen täglich tausende Menschen mit dem Fahrrad. Diese Menschen sollen künftig gemeinsam mit Linienbussen auf eine viel zu schmale Spur gedrängt werden, nur damit am Straßenrand weiter Autos parken können. Das ist extrem gefährlich, verkehrspolitisch rückwärtsgewandt und nach unserer Auffassung rechtswidrig. Nicht der Radweg muss weg, sondern der Parkstreifen. Wir werden diese Rückabwicklung der Berliner Verkehrswende mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen.“

Nach aktuellen DUH-Zählungen vom 25. bis 27. August 2026 waren auf dem betroffenen Abschnitt zwischen 236 und 278 Radfahrende pro Stunde und Fahrtrichtung unterwegs. Die technischen Regelwerke sehen für eine gemeinsame Führung auf einem schmalen Bussonderfahrstreifen weniger als 150 bis 200 Radfahrende pro Stunde vor. Hinzu kommt: Der geplante Bussonderfahrstreifen ist teilweise nur 3,0 bis 3,25 Meter breit; östlich des Savignyplatzes erreicht er rund 3,90 Meter. Auch die Haltestellenabstände und der dichte Busverkehr mit zwölf Linienbussen pro Stunde sprechen nach dem Eilantrag gegen die gemeinsame Führung.

Dazu Remo Klinger, Rechtsanwalt und Vertreter des Antragstellers: „Die gemeinsame Führung von Bussen und Fahrrädern auf einem Fahrstreifen ist rechtlich nur erlaubt, wenn dort nicht mehr als 200 Fahrräder in der Spitzenstunde unterwegs sind. Das ist hier nicht der Fall, es sind mehr. Man schafft mit der neuen Planung ein rechtswidriges Sicherheitsproblem. Der Brandschutz für die Häuser in der Kantstraße steht der Fahrradspur nicht entgegen. Denn der Brandschutz kann durch die Freigabe des Parkstreifens gewährleistet werden. In der Umgebung der Kantstraße gibt es genügend Parkhäuser mit vielen freien Plätzen, sodass nicht einzusehen ist, warum die Parkplätze am rechten Straßenrand der Kantstraße den Vorrang vor der Brand- und Verkehrssicherheit der Anwohner und Radfahrer haben sollen.“

Hintergrund:

Der geschützte Radweg auf der Kantstraße wurde 2020 eingerichtet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die damalige Anordnung. Seit der Einrichtung hat sich der Radverkehr auf der Kantstraße deutlich erhöht. Ein von der DUH beauftragtes Rechtsgutachten kam bereits 2025 zu dem Ergebnis, dass die geplante gemeinsame Führung von Bus- und Radverkehr auf dem östlichen Abschnitt der Kantstraße straßenverkehrsrechtlich unzulässig ist.

Die DUH schlägt stattdessen folgende Aufteilung vor: Kfz-Fahrstreifen, Bussonderfahrstreifen mit Ladezonen für den Lieferverkehr und eigener Radfahrstreifen. Dafür entfällt das Parken am Straßenrand. Im Umkreis von maximal 500 Metern zur östlichen Kantstraße befinden sich laut Berliner Verkehrsinformationszentrale 24 Parkhäuser mit insgesamt 4.545 Stellplätzen.

Begleitend zum Eilverfahren ruft die DUH mit einer Mitmachaktion Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich gegen die Rückabwicklung der Verkehrswende und für den Erhalt sicherer Radverkehrsinfrastruktur einzusetzen.

Link:

Zur Mitmach-Aktion: https://mitmachen.duh.de/verkehrswende-berlin/

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

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