Ein Jahr nach dem Ende der Eintragungsfrist zum 
Artenschutz-Volksbegehren Mitte Februar haben die Regierungsfraktionen aus 
FREIEN WÄHLERN und CSU eine Bilanz gezogen. Auf Initiative der schwarz-orangen 
Koalition wurden die Vorschläge der Initiatoren am Runden Tisch mit allen 
zuständigen Verbänden und Interessenvertretern diskutiert. Im Juli nahm der 
Landtag das Volksbegehren-Gesetz an und verabschiedete gleichzeitig ein 
umfassendes Versöhnungsgesetz, das rechtliche Ungenauigkeiten beseitigte, 
praxisferne Vorschläge optimierte und die Forderungen des Bienenvolksbegehrens 
so auf tragfähige Beine stellte.
„Was die Umsetzung des Volksbegehrens angeht, sind wir auf einem sehr guten 
Weg“, erklärte der der Fraktionsvorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Thomas 
Kreuzer. Entscheidend ist, dass wir durch unser Versöhnungsgesetz wirklich alle 
mit ins Boot nehmen. Denn Umwelt- und Artenschutz funktioniert nur gemeinsam mit
unseren Landwirten und genau dafür sorgen wir. Dadurch, dass wir im 
Nachtragshaushalt die zusätzlichen 70 Millionen Euro für die Umsetzung von 
Volksbegehren und Begleitgesetz zur Verfügung stellen, sorgen wir für 
entsprechende Planungssicherheit.“
„Mit unserem –Volksbegehren Plus– hat die schwarz-orange Koalition bewiesen, 
dass sie wichtige politische Initiativen der Bürgerinnen und Bürger unverzüglich
aufgreift und in ihrem Interesse handelt“, betont der Fraktionsvorsitzende der 
FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Florian Streibl. Herausgekommen sei eines der 
weitreichendsten Artenschutzgesetze Europas, das nicht nur den Naturschutz auf 
breitere Beine stelle, sondern auch den Belangen der Landwirte Rechnung trage. 
Es sei gelungen, einen fairen Interessensausgleich herzustellen, der jeden 
Einzelnen in die Pflicht nehme, aber von dem gleichzeitig jeder profitieren 
könne. Wichtig sei nun, den Umweltschutz nicht länger für die Spaltung der 
Gesellschaft zu missbrauchen, sondern den Erhalt der Artenvielfalt als 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen, so Streibl. „Wir müssen wieder 
Vertrauen in den Naturschutz herstellen – aber auch in unsere Landwirte, die 
viel für die Pflege unserer schönen Heimat tun.“
Eric Beißwenger, umweltpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, ergänzt: „Was die 
Streuobstwiesen angeht: Hier machen wir genau das, was das Anliegen des 
Volksbegehrens ist. Wir sorgen dafür, dass ausgewählte Streuobstwiesen als 
Biotope ausgewiesen und damit geschützt werden. Es sollte ja nicht jede 
Streuobstwiese geschützt werden – sondern die extensiven und hochstämmigen. 
Genau das setzen wir um. Dadurch, dass wir für das Kriterium extensiv auf den 
Pflanzabstand schauen und bei hochstämmig Alter und Kronenhöhe der Obstbäume 
einbeziehen. 1,80 Meter ist hier seit 1995 die klare Definition für hochstämmig,
wie sie auch von Baumschulen verwendet wird. Und das Entscheidende: Durch die 
Höhe und den Pflanzabstand kommt die Artenvielfalt, die sich ja auch unter den 
Bäumen abspielt, erst richtig zur Geltung. Die Wiesen darunter müssen dafür ja 
auch bewirtschaftet und beweidet werden.“
Der umweltpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Benno Zierer 
wünscht sich mehr Verantwortungsbewusstsein der gesamten Gesellschaft: 
„Landwirtschaft und Verbraucher miteinander zu versöhnen bedeutet auch, dass 
jeder Bürger darüber nachdenkt, was er selbst für Umwelt- und Artenschutz tun 
kann und dies nicht allein denjenigen überlässt, die ohnehin schon viel dafür 
leisten – Bayerns Bäuerinnen und Bauern.“ Nur wenn jeder einzelne Bürger seinen 
Beitrag für den Umweltschutz leiste, könne der Artenschwund gestoppt werden, so 
Zierer. Das von den Initiatoren beauftragte Volksbegehren-Monitoring begrüßt 
Zierer. „Uns ist wichtig, dass die verabschiedeten Maßnahmen auch wirken.“ Die 
Staatsregierung werde aber sehr genau darauf achten, dass das Monitoring auf 
wissenschaftlicher Basis erfolge, unabhängig sei und die ausgewählten 
Indikatoren tatsächliche Aussagekraft besitzen, so Zierer abschließend.
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