Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte hat eines der 
ersten rechtskräftigen Urteile gegen Audi im Abgasskandal erreicht. 
Nachdem Audi und VW gegen das Urteil am Landgericht Hamburg zunächst 
Berufung eingelegt hatten, zogen sie diese nun zurück, so dass das 
Urteil rechtskräftig wurde.
   Es ging in diesem Fall um einen Audi A4, den der Käufer im Oktober
2014 für 25.000 Euro erworben hatte. Im Zuge des Abgasskandals und da
in dem Auto der Motor EA 189 verbaut war, von dem bekannt ist, dass 
er über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, verklagte der 
Kunde sowohl VW als auch die Tochtergesellschaft Audi auf 
Schadensersatz. Das Landgericht Hamburg gab ihm Recht und verurteilte
sowohl VW als auch Audi („die Beklagten als Gesamtschuldner“) auf 
Schadensersatz. Dieser beläuft sich auf knapp 16.000 Euro nebst 
Zinsen, da der Audi Besitzer sich einen Nutzungswertersatz anrechnen 
lassen musste. Da das Gericht von einer möglichen Gesamtlaufleistung 
von 300.000 Kilometern ausging, befand sich dieser jedoch im eher 
niedrigen Bereich.
   Sowohl Audi als auch VW legten Berufung ein, woraufhin der Kläger 
mit Hilfe von HAHN Rechtsanwälte Anschlussberufung einlegte. Wohl aus
Angst vor einem zu negativen Urteil vor dem Oberlandesgericht zogen 
beide Autohersteller ihre Berufung zurück, so dass das Urteil nun 
rechtskräftig ist.
   Es ist damit eines der ersten rechtskräftigen Urteile gegen Audi. 
Dabei wirft das Gericht nicht nur VW eine sittenwidrige vorsätzliche 
Täuschung vor, sondern auch Audi. Audi habe die bewusst eingebaute 
Abschalteinrichtung gegenüber dem Kläger geheim gehalten. VW wird 
dabei vorgeworfen, einen manipulierten Motor in Verkehr gebracht zu 
haben, während Audi das mit diesem Motor ausgerüstete Fahrzeug in 
Verkehr gebracht habe. Beides sei sittenwidrig, so das Gericht. Es 
geht dabei davon aus, dass der Vorstand von Audi von der illegalen 
Software wusste.
   Nachdem im Juni 2019 bekannt wurde, dass Audi viel tiefer in den 
Abgasskandal verstrickt ist, als es bisher glauben machen wollte, 
steigen somit auch die Chancen für betrogene Audi Fahrer, 
Schadensersatz zu erhalten – wie dieses Urteil zeigt.
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