Endlich Hoffnung für Autofahrinnen und Autofahrer 
in Sachen Dieselskandal: Das Landgericht Frankfurt/Main sieht mit 
seiner jüngsten Entscheidung im Verhalten von Volkswagen eine 
vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und hat den Konzern zu 
Schadensersatz verurteilt (Az.: 2-07 O 350/18, das Urteil ist noch 
nichts rechtskräftig).
   In der Urteilsbegründung heißt es: Der Autobauer habe Fahrzeuge 
„mit einer Software ausgestattet, die im Ergebnis dazu führte, dass 
bei Abgastests auf einem Prüfstand stets bessere (und 
umweltfreundlichere) Ergebnisse erzielt wurden, als dies unter 
normalen Fahrbedingungen (im Alltag) möglich gewesen wäre. Dieses 
Verhalten ist als sittenwidrig zu beurteilen.“
   Geklagt hatte ein mittelständisches Unternehmen, das einen VW 
Touran im November 2013 als Geschäftswagen erworben hatte. Volkswagen
muss das Kfz nun zurücknehmen und an die klagende Firma rund 15.000 
Euro bezahlen.
   Dieses Urteil weist in die richtige Richtung und ist ein kleiner 
Meilenstein, auch weil Urteile des Landgerichts Frankfurt/Main 
bundesweit zur Kenntnis genommen werden. Sämtliche derzeit 
diskutierte Rechtsfragen wurden zulasten des VW Konzerns beantwortet:
Der Einbau der Software stellt eine vorsätzliche sittenwidrige 
Schädigung dar. Hierfür haftet die Volkswagen AG, unabhängig davon, 
ob und wann der Vorstand Kenntnis von der unzulässigen Software 
hatte. Geschädigte erhalten auch die außergerichtlichen 
Rechtsanwaltskosten von der Volkswagen AG ersetzt.
   Es bleibt abzuwarten, ob die Volkswagen AG gegen dieses Urteil in 
Berufung geht.
   Für Autobesitzer, die ihr Fahrzeug finanziert haben, gibt es einen
weiteren Weg, sich vor Fahrverboten zu schützen und sein 
manipuliertes Auto wieder los zu werden: den Darlehenswiderspruch.
   „Neben Schadensersatzklagen haben Verbraucherinnen und Verbraucher
noch weitere Möglichkeiten, Ansprüche gegenüber Auto-Herstellern und 
Händlern geltend zu machen“, erklärt Verbraucheranwalt Jan 
Geigenmüller. So sollten Autobesitzer, die ihr Auto finanziert haben,
die Darlehensverträge überprüfen lassen.
   Die Kredit- und Leasingverträge der meisten Autobanken sind 
fehlerhaft und können angefochten werden. Dies betrifft ein Großteil 
der nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Kredit- und 
Leasingverträge aller wichtigen Autobanken.
   „Bei einem Widerruf des Darlehensvertrages können sich 
Autofahrerinnen und Autofahrer auch vom Kaufvertrag lösen“, sagt 
Rechtsanwalt Ulrich Poppelbaum.
   Den jeweiligen Kreditgebern steht lediglich eine Entschädigung für
die mit dem finanzierten Wagen gefahrenen Kilometer zu. Dieser 
Nutzungsersatz liegt jedoch insbesondere bei Dieselfahrzeugen oft 
weit unter dem durch den Abgasskandal eingetretenen Wertverlust.
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Jan Geigenmüller, LL.M.
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