Für mehr Luftqualität gibt es seit 2008 
Umweltzonen in Deutschland, für die Autos eine Umweltplakette 
brauchen. (1)
   – Dieselskandal und Fahrverbote sorgen aktuell für neue 
     Verunsicherung.
   Kfz-Versicherungsexperte Roman Wagner von CosmosDirekt beantwortet
Fragen rund um die Themen Fahrverbote und Umweltplakette.
   Die Deutschen bleiben ihrem Auto lange treu: Knapp ein Fünftel (19
Prozent) der Autobesitzer fährt sein Auto im Durchschnitt zehn Jahre 
lang, 16 Prozent sogar bis es endgültig defekt ist. Das zeigt eine 
repräsentative forsa-Umfrage (2) im Auftrag von CosmosDirekt, dem 
Direktversicherer der Generali in Deutschland. Durch den 
Dieselskandal, die bereits umgesetzten Fahrverbote in Hamburg und die
drohenden Beschränkungen in Stuttgart und weiteren Städten, fragen 
sich vor allem Besitzer älterer Kraftfahrzeuge: Darf ich mit meinem 
Auto in deutschen Städten noch überall fahren? Und welche 
Umweltplakette (Feinstaubplakette) brauche ich dazu? Roman Wagner, 
Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was Autofahrer 
rund um Feinstaubplaketten und Fahrverbote wissen sollten.
WAS MUSS ICH ALS AUTOFAHRER BEACHTEN?
   Nach der Einführung der Umweltzonen verbesserte sich zwar die 
Luftqualität in puncto Feinstaub (Partikel-Emissionen), der 
Stickoxidausstoß sank jedoch kaum. (3) Fahrer von Diesel-Autos müssen
sich daher auf Fahrverbote einstellen. Autofahrer in Hamburg müssen 
als erste mit diesen Einschränkungen leben, dort gelten seit dem 1. 
Juni 2018 verschärfte Regeln für Kraftfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 
und schlechter. Auch in anderen Großstädten sollen bald Fahrverbote 
eingeführt werden. Ab 2019 sind auch in weiteren Städten wie 
Stuttgart, Frankfurt/Main, Bonn, Köln, Berlin und Mainz Fahrverbote 
für ältere Diesel und teilweise auch Benziner geplant. (4)
WOHER WEIß ICH, OB DAS FAHRVERBOT AUCH FÜR MEIN AUTO GILT?
   Die Fahrverbote betreffen ältere Diesel-Pkws und möglicherweise 
auch Benziner, Busse, Lkws und Wohnmobile der Schadstoffgruppen 
(Euro-Norm) Euro 1 und schlechter und Euro 1 bis 5. Dazu Roman 
Wagner: „Wichtig zu wissen – die für Fahrverbote relevante 
Schadstoffgruppe des Kraftfahrzeugs bedingt die Plakettenziffer, 
manchmal auch die Plakettenfarbe, wie rot, gelb oder grün – oder 
keine Plakette.“ Die Schadstoffgruppe des eigenen Kraftfahrzeugs 
ermittelt man über die nationale Emissionsklasse (-schlüsselnummer) 
im Fahrzeugschein beziehungsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil
I. Dabei gilt: Hatte das Auto vor dem 1. Oktober 2005 seine 
Erstzulassung, finden Autobesitzer diese Nummer noch unter 
„Schlüsselnummer – zu 1“. Seitdem steht sie in der 
Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1. (5)
WARUM BRAUCHE ICH FÜR MEIN AUTO EINE UMWELTPLAKETTE?
   Die Feinstaubplakette – umgangssprachlich auch Umweltplakette 
genannt – gibt Auskunft über die Schadstoffgruppe des Kraftfahrzeugs.
Danach wird die Ziffer (bzw. Farbe) der Umweltplakette bestimmt. 
Diese ist dafür ausschlaggebend, ob das Auto in eine der derzeit 
schon 58 Umweltzonen in Deutschland fahren darf. (6) Umweltplaketten 
gibt es momentan in den Farben rot, gelb und grün. Derzeit dürfen in 
fast allen Umweltzonen nur Kraftfahrzeuge mit einer grünen Plakette 
unterwegs sein. Lediglich in Neu-Ulm darf man auch mit einer gelben 
Plakette innerhalb der Umweltzone fahren. Kraftfahrzeugen mit einer 
roten Plakette ist das Befahren einer Umweltzone nicht gestattet. 
Roman Wagner erklärt: „Eine inländische Umweltplakette gilt in jeder 
Umweltzone in Deutschland. Sie muss mit dem amtlichen Kennzeichen des
zugehörigen Kraftfahrzeugs beschriftet und gut sichtbar innen an der 
Windschutzscheibe – am besten rechts oben oder unten – angebracht 
werden. Autofahrer können sie bei Kfz-Zulassungsstellen, in 
Bürgerämtern oder bei anerkannten technischen 
Überwachungsorganisationen (z. B. Dekra, TÜV), erwerben.“
   WAS PASSIERT, WENN ICH OHNE UMWELTPLAKETTE DURCH EINE UMWELTZONE 
FAHRE?
   Jedes Kraftfahrzeug (Pkw, Lkw,…) mit dem eine Umweltzone 
befahren wird, braucht eine eigene Umweltplakette – oder eine 
spezielle Ausnahmegenehmigung. Das gilt auch für ausländische 
Kraftfahrzeuge. „Sonst droht ein Bußgeld“, sagt Roman Wagner. „Wer 
ohne oder mit einer ungültigen Plakette eine Umweltzone befährt, 
riskiert ein Bußgeld von 80 Euro. (7) Ausnahmeregelungen für einzelne
Kraftfahrzeuge können auf Antrag erteilt werden.“  (8)
(1) http://ots.de/mRDRMf 
(2) Repräsentative Umfrage „Kfz-Sicherheit 2018“ des 
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im 
April und Mai 2018 wurden 1.506 deutsche Autofahrer über 18 Jahren 
befragt. 
(3) http://ots.de/S76vmy 
(4) http://ots.de/tludx9 
(5) http://ots.de/JMa0sl 
(6) http://gis.uba.de/website/umweltzonen/umweltzonen.php 
(7) www.bussgeldkatalog.org/falsche-umweltplakette/ 
(8) http://ots.de/MvWVEm
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: 
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-umweltplakette   
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen finden 
Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen
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