Das Bundesamt für Verbraucherschutz und 
Lebensmittelsicherheit (BVL) weigert sich weiter, Campact 
Informationen über die Zulassungsanträge für glyphosathaltige 
Pestizide zur Verfügung zu stellen. Daher hat die Bürgerbewegung beim
Verwaltungsgericht Braunschweig auf Herausgabe der Unterlagen 
geklagt. Bekannt ist, dass für 29 Glyphosat-Pestizide Anträge auf 
weitere Zulassungen gestellt wurden. Die meisten der bestehenden 
laufen am 14. Dezember 2019 aus. Aber um welche Glyphosat-Mixturen es
geht und wie die Hersteller ihre angebliche Unbedenklichkeit für 
Mensch und Natur belegen, bleibt weiter intransparent.
   Es handelt sich dabei um Anträge für Pestizide aus einem Mix von 
Glyphosat und anderen Chemikalien, u.a. von Herstellern wie Monsanto 
Agrar Deutschland und Syngenta Agrar. Glyphosat beschleunigt den 
Artenschwund und steht im Verdacht, Krebs zu erregen, ist aber als 
Wirkstoff in der EU noch zugelassen. Die Behörden müssen prüfen, ob 
durch die Pestizide Gefahren für Mensch und Umwelt bestehen. Auf 
welcher Datenbasis die Anträge beruhen und mit welchen Studien sie 
belegt werden, ist bislang unbekannt.
   „Es gab so viele Skandale um die Zulassung von Glyphosat. Jetzt 
muss endlich Schluss sein mit der Geheimniskrämerei!“, sagt Matthias 
Flieder von Campact. „Landauf, landab beraten in Deutschland 
Landwirte in diesen Tagen über den Glyphosat-Verzicht, Städte und 
Gemeinden planen ihre glyphosatfreie Pflanzsaison. Nur das BVL deckt 
weiter die Agrokonzerne, als wenn nichts wäre.“ Die von Campact 
beauftragte Rechtsanwältin Dr. Michéle John betont: „Wir haben den 
Weg der Klage empfohlen, weil es sich bei den begehrten Unterlagen um
Umweltinformationen über Emissionen handelt, die herauszugeben sind. 
Jedenfalls wiegt das öffentliche Interesse hier schwerer als die vom 
BVL angeführten Geschäftsgeheimnisse der Hersteller.“
   Pro Jahr werden in Deutschland fast 5.000 Tonnen glyphosathaltiger
Spritzmittel eingesetzt. Ein Riesengeschäft, das sich nach 
Campact-Recherchen unter anderem die Monsanto Agrar Deutschland GmbH,
Evergreen Garden Care,  Albaugh TKI d.o.o., Barclay Chemicals 
Manufacturing Ltd., Cheminova A/S, ISK Biosciences Europe N.V. und 
die Syngenta Agro GmbH nicht entgehen lassen wollen. Dabei mehren 
sich die Belege, dass durch die großflächige Vernichtung von Disteln,
Klee oder Löwenzahn Insekten wie Bienen oder Schmetterlinge keine 
Nahrung mehr finden und das fatale Folgen für die Artenvielfalt hat.
   Der Streit um die Unterlagen geht ins zweite Jahr. Campact hatte 
nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) am 19. März 2018 beim BVL 
nach Herstellern und Produktnamen gefragt und die Herausgabe der 
Antragsunterlagen beantragt. Am 25. April hat die Behörde die Anfrage
abgelehnt. Auch einen Einspruch gegen die Ablehnung wies das BVL am 
10. Dezember endgültig zurück. Doch der Weg der Klage steht Campact 
frei. Campact fordert seit Jahren ein Verbot des Ackergiftes und hat 
u.a. die Europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat maßgeblich 
vorangetrieben. Zurzeit fordern über 200.000 Menschen, dass 
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) ein Verbot des 
Agrargiftes nicht weiter behindern soll 
(https://www.campact.de/glyphosat/plan/).
   Weitere Informationen: Klageschrift vom 10. Januar 2019: 
http://ots.de/43YoDf
Pressekontakt:
Campaigner Matthias Flieder, Tel. 0170-1776320, flieder@campact.de 
Svenja Koch, Campact-Pressesprecherin, Tel.: 04231 597 590 (auch 
mobil), koch@campact.de
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