DUH reicht Grundsatzklage für „Sauberes Wasser“ 
gegen die Bundesrepublik Deutschland ein – Nitrat-Grenzwert von 50 
Milligramm pro Liter an 27,7 Prozent der Messstationen deutlich 
überschritten – 2017 geändertes Düngerecht reicht nicht aus, die zu 
hohe Nitratbelastung des Grund- und Oberflächenwassers ausreichend zu
reduzieren –  Europäischer Gerichtshof bestätigt durch sein Urteil 
vom 21. Juni 2018 die Versäumnisse der deutschen Agrarpolitik
   Unter allen 28 EU-Staaten weist Deutschland die zweithöchste 
Belastung des Grundwassers durch Nitrat auf. Nur Malta hat mehr 
Nitrat im Grundwasser als Deutschland. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
kritisiert das seit über 25 Jahre bestehende Versagen der deutschen 
Politik und fordert den Schutz des durch die industrielle 
Landwirtschaft belasteten Grund- und Trinkwassers.
   Um die Politik zum Handeln zu zwingen, hat die DUH am 31. Mai 2018
Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das 
Bundeslandwirtschaftsministerium, beim Oberverwaltungsgericht 
Berlin-Brandenburg eingereicht (Aktenzeichen OVG 11 A 1. 18). Mit 
Schriftsatz vom 16. Juli 2018 wurde die Klage nun ausführlich 
begründet. Die Klage richtet sich gegen das 2017 novellierte, aktuell
geltende „Nationale Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor 
Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen“. 
Deutschland ist verpflichtet, ein solches Aktionsprogramm 
aufzustellen und hat dies auf der Basis von Paragraph 3a des 
Düngesetzes (DüngeG) durch verschiedene gesetzliche Regelungen im 
Düngerecht getan. Nach Ansicht der DUH ist das geltende Düngerecht 
aber auch nach der Novelle ungeeignet, die zu hohe Nitratbelastung 
des Grundwassers und der Gewässer so weit zu reduzieren, dass die 
Ziele der Nitrat-Richtlinie 91/676/EWG eingehalten werden.
   So wird der Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter auch nach dem 
letzten Nitratbericht der Bundesregierung von 2016 immer noch an 
knapp einem Drittel der Messstationen teilweise deutlich 
überschritten. Durch die im Jahr 2017 geänderten gesetzlichen 
Regelungen ist mit keiner durchgreifenden Änderung dieses Zustands zu
rechnen. Ziel der Klage ist es, so schnell wie möglich einen 
rechtmäßigen Zustand zu schaffen. Dazu bedarf es einer Überarbeitung 
des nationalen Aktionsprogramms und damit des deutschen Düngerechts.
   „Wir haben uns entschlossen, nach der –Sauberen Luft– auch das 
–Saubere Wasser– auf dem Klageweg durchzusetzen. Die DUH setzt sich 
seit ihrer Gründung für saubere Luft und sauberes Wasser ein. Das 
Beispiel Luftreinhaltung und die von der DUH gewählte Klagestrategie 
zeigen eindrucksvoll, dass die notwendigen Schritte zur Durchsetzung 
der Luftqualitätsgrenzwerte nur gerichtlich erzwungen werden können. 
Während Deutschland vor der Kanzlerschaft von Angela Merkel ein 
Vorbild für andere Staaten im Umweltschutz war und regelmäßig die 
EU-Normen übererfüllt hat, laufen heute gegen kaum einen anderen 
EU-Staat so viele Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes 
gegen EU-Vorschriften wie gegen Deutschland“, so Jürgen Resch, 
Bundesgeschäftsführer der DUH.
   Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Deutschland 
vom 21. Juni 2018 wegen unzureichender Umsetzung der 
Nitrat-Richtlinie dokumentiert die jahrzehntelangen Versäumnisse der 
deutschen Agrarpolitik. „Die deutsche Agrarpolitik hat auf 
Intensivierung der industriellen Tierhaltung statt auf eine 
flächengebundene naturnahe Landwirtschaft gesetzt. Zu den 
dramatischen Folgen gehören der massiv gestiegene Eintrag von 
Stickstoff aus Düngung, Gülle und Massentierhaltung in Grund- und 
Oberflächengewässer. Die Konsequenzen sind die Schließung von Brunnen
zur Trinkwassergewinnung, ein ständig steigender technischer und 
finanzieller Aufwand zur Trinkwasseraufbereitung und die Überdüngung 
sensibler Ökosysteme wie Seen, Flüsse und Küstengewässer“, so Sascha 
Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Bei einer zu hohen 
Aufnahme von Nitrat über das Trinkwasser kann sich im Körper 
gesundheitsgefährdendes Nitrit bilden. Bei Kleinkindern und 
Säuglingen kann dies zu einer Verminderung der 
Sauerstofftransportkapazität und damit zur lebensgefährdenden 
sogenannten Blausucht führen.
   Das Urteil des EuGH bestätigt, dass Deutschland seinen 
Verpflichtungen zur Nitratminderung nicht gerecht wird. Aus 
prozessrechtlichen Gründen konnte der Gerichtshof aber nur die bis 
zum Jahr 2014 geltende Rechtslage berücksichtigen. Mit der Änderung 
des Düngerechts im Jahr 2017 versichert das 
Bundeslandwirtschaftsministerium gegenüber der EU, alle Maßnahmen 
ergriffen zu haben, welche nunmehr zu einem rechtskonformen Zustand 
führen. Die DUH kritisiert jedoch, dass die geänderte Gesetzgebung 
zahlreiche Ausnahmen enthält, so dass die europarechtlichen Vorgaben 
der Nitrat-Richtlinie 91/676/EWG zum Trink- und Grundwasserschutz 
auch weiterhin nicht eingehalten werden.
   „Auch das novellierte Recht bringt keinen rechtskonformen Zustand.
So wird der Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter über unabsehbare 
Zeit nicht an allen deutschen Messstationen eingehalten. Ebenso wird 
die erhebliche Eutrophierung unserer Gewässer nicht beseitigt. Das 
neue Düngerecht wird keine Verbesserungen bringen. Selbst viele durch
das EU-Recht vorgesehenen Mindestanforderungen sind im novellierten 
Düngerecht immer noch nicht umgesetzt“, sagt Rechtsanwalt Remo 
Klinger, der die DUH in der Klage vertritt. „Entsprechend der 
ständigen Rechtsprechung des EuGH zum europäischen Luftqualitäts- und
Gewässerschutzrecht haben die Ziele der Nitratrichtlinie nicht bloß 
programmatischen Charakter, sondern stellen strikte 
Ergebnisverpflichtungen dar, die den Mitgliedsstaaten keinerlei 
Umsetzungsermessen verleihen. Diese Ziele werden in Deutschland auch 
mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der Nitratrichtlinie verfehlt“, 
so Klinger weiter. An 27,7 Prozent der Messstellen an 
landwirtschaftlichen Einzugsgebieten wird der Nitrat-Grenzwert auch 
nach dem letzten Nitratbericht der Bundesregierung von 2016 
überschritten. Die Bevölkerung muss erneut Mehrkosten tragen: für 
Subventionen in eine industrielle Landwirtschaft, steigende 
Wasserkosten für die Trinkwasseraufbereitung sowie gegebenenfalls 
sogar noch Strafzahlungen an die EU.
Hintergrund:
   Das Grund- und Oberflächenwasser in Deutschland ist zu stark mit 
Nitrat belastet. Hauptursache hierfür ist die stickstoffhaltige 
Düngung in der Landwirtschaft. Neben Mineraldünger werden Gülle aus 
Mastställen oder Biogasanlagen auf den Feldern ausgebracht. Durch 
unzureichende Pufferzonen gelangen diese in die Oberflächengewässer. 
Die ökologischen Folgen: trübes Wasser, übermäßiges Algenwachstum und
Sauerstoffmangel, welches dann zu Fischsterben führt. Der 
Stickstoffgehalt auf den Ackerflächen übersteigt die 
Aufnahmefähigkeit der Pflanzen und Böden, sodass Nitrat auch ins 
Grundwasser versickert.
   Die Nitrat-Richtlinie 91/676/EG bestimmt in ihrem Anhang I, dass 
Grundwasser verunreinigt ist, wenn es mehr als 50 Milligramm Nitrat 
pro Liter enthält. Dieser Wert gilt einheitlich im EU-recht, so auch 
in der EU-Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG (GWRL). Die europaweit 
einheitlich festgelegte Qualitätsnorm von 50 Milligramm Nitrat pro 
Liter wurde in der deutschen Grundwasserverordnung (GrwV) als 
Schwellenwert in derselben Höhe verankert. Diese Grenzwerte hält 
Deutschland jedoch schon seit 25 Jahren nicht ein. An Messstellen, in
deren Einzugsgebiet viele landwirtschaftliche Nutzungen vorkommen, 
überschreiten circa 28 Prozent der Messstellen den Grenzwert für 
Nitrat (Nitratbericht 2016). Auch bei der Bewertung des 
Grundwasserzustands nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie/GWRL sind 27,1
Prozent der 1200 deutschen Grundwasserkörper in einem schlechten 
chemischen Zustand.
   Die Trinkwasserfilterung wird in naher Zukunft an ihre Grenzen 
kommen und teure technische Lösungen erfordern. Die hohe 
Nitratbelastung hat auch Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. 
Fast die Hälfte der Pflanzenarten der „Roten Liste“ ist durch erhöhte
Nährstoffeinträge gefährdet. Die hohen Nährstoffeinträge verändern 
die Artenzusammensetzung zugunsten nährstoffliebender Pflanzen. In 
Folge dessen kommt es zu einer Vereinheitlichung der Vegetation und 
dem Verlust von Lebensräumen und Nahrungsangeboten. Aus diesen 
Gründen muss die Nitratbelastung konsequent reduziert werden. 
Besonders für die Regionen mit einer hohen Viehdichte müssen zügig 
schärfere Vorgaben formuliert werden. Zu den Maßnahmen gehören 
stärkere zeitliche Begrenzungen sowie eine Obergrenze für die Düngung
von 130 Kilogramm pro Hektar (bisher 170 Kilogramm pro Hektar), 
strengere Regeln zur Kontrolle der Landwirte bei der Ausgabe und dem 
Ausbringen von Dünger, kürzere Einarbeitungsfristen für 
Wirtschaftsdünger, ein flächenabhängiger Viehbesatz sowie die 
Einrichtung von mindestens fünf Meter breiten Pufferstreifen zu 
Gewässern.
Links:
Die Klageschrift finden Sie unter: http://l.duh.de/p180717
Pressekontakt:
Kontakt: 
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer 
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 
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