DUH fordert Nachbesserung des unzureichenden 
Vorschlags der EU-Kommission zum Einsatz von Verbrauchsmessgeräten 
für Pkw – Lücke zwischen realem Kraftstoffverbrauch und 
Herstellerangaben muss durch die Anwendung der bestehenden amtlichen 
Nachmesspflicht geschlossen werden – DUH fordert Verbrauchsmessungen 
auf der Straße als Bestandteil des Zulassungsverfahrens sowie 
unabhängige amtliche Nachmessungen des Spritverbrauchs und wirksame 
Sanktionen wie in den USA bei festgestellten Abweichungen von mehr 
als vier Prozent – Bei der Abstimmung des Vorschlags am 3. Mai 2018 
muss nachgeschärft werden
   Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält den Vorschlag der 
EU-Kommission zum verpflichtenden Einbau von Verbrauchsmessgeräten in
Pkw als Maßnahme für ehrliche Spritverbrauchsangaben für 
unzureichend. Die im Vorschlag vorgesehene Erhebung von 
Verbrauchsdaten wird aus Sicht des Umwelt- und 
Verbraucherschutzverbandes nicht dazu führen, die wachsende Lücke 
zwischen realem Kraftstoffverbrauch und den geschönten 
Herstellerangaben zu schließen. Neben einer Nachschärfung der 
geplanten Prüfverfahrens, fordert sie daher die Kommission auf, 
gegenüber den Mitgliedsstaaten durchzusetzen, dass im Rahmen der 
Typzulassung der Spritverbrauch und damit die CO2-Emissionen im 
realen Fahrbetrieb durch behördliche Nachmessungen kontrolliert 
werden. Der Technische Ausschuss „Kraftfahrzeuge“ (TCVM) in der EU, 
in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind, wird am 3. Mai 2018 über 
den Vorschlag abstimmen. Die DUH fordert den TCVM auf, konkrete 
Vorgaben zur Datensammlung, deren weiteren Nutzung sowie zur 
Transparenz aufzuerlegen.
   Die Kommission hat den Entwurf einer Verordnung zum 
verpflichtenden Einbau von Verbrauchsmessgeräten in Pkw am 8. März 
2018 mit dem Ziel vorgelegt, eine bessere Datengrundlage über den 
Realverbrauch von Fahrzeugen zu schaffen, um damit die Lücke zwischen
den amtlichen Herstellerangaben und den realen CO2-Emissionen von Pkw
zu reduzieren. Diese liegt mittlerweile bei durchschnittlich 42 
Prozent.
   Die DUH begrüßt, dass über die Einführung der Verbrauchsmessgeräte
zumindest eine bessere Datengrundlage über den Realverbrauch von 
Fahrzeugen geschaffen wird. Insgesamt wertet die Umwelt- und 
Verbraucherschutzorganisation die geplante Ausgestaltung als 
unzureichend. So ist bislang nur vorgesehen, die erhobenen Daten zu 
Monitoringzwecken zu sammeln. Dabei bleibt offen, wer Zugang zu den 
Daten erhält und welche Konsequenzen bei festgestellten Verstößen 
erfolgen. Die ermittelten Daten sollen laut Vorschlag bislang nur zur
Dokumentation des Status quo verwendet werden. Verbraucher, deren Pkw
einen überhöhten Mehrverbrauch aufweisen, haben bislang unzureichende
Rechte gegenüber den Herstellern. Aus Sicht der DUH ist es zwingend 
erforderlich, dass die Fahrzeughalter Zugang zu den erhobenen Daten 
erhalten. Die DUH fordert die EU-Kommission und den TCVM daher auf, 
die Verordnung entsprechend zu konkretisieren.
   „Der Vorschlag der EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska aus der 
Generaldirektion Growth wird den Betrug an Umwelt und Kunden mit 
falschen Spritverbrauchsangaben nicht beenden“, kritisiert Barbara 
Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Es bleibt 
ungeregelt, was passiert, wenn die Verbrauchsmessgeräte relevante 
Abweichungen zu den Herstellerangaben zeigen. Und vor allem fehlen 
Vorgaben für die Zulassungsbehörde und Verpflichtungen für die 
Automobilhersteller. Zudem muss sichergestellt sein, dass die 
erhobenen Verbrauchsdaten ebenso wie die Ergebnisse der behördlichen 
Nachmessungen offengelegt und festgestellte Verstöße sanktioniert 
werden. Nur so kann die die systematische Verbrauchertäuschung durch 
falsche Spritverbrauchsangaben endlich beendet werden.“
   Die DUH fordert die EU-Kommissarin auf, die in den einschlägigen 
EU-Verordnungen zur Typgenehmigung vorgesehenen amtlichen Kontrollen 
der Zulassungsbehörden einzufordern und notfalls durch die Einleitung
von Vertragsverletzungsverfahren durchzusetzen. Nur so kann die 
Verwendung von Abschalteinrichtungen auch zur Generierung niedriger 
CO2- und damit Spritverbrauchsangaben verhindert und ehrliche 
Verbrauchsangaben durchgesetzt werden. Um CO2-Emissionen aus dem 
Sektor faktisch zu mindern, muss die Nachprüfung der 
Verbrauchsangaben und zukünftig zusätzlich die Ermittlung des 
Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter realen 
Fahrbedingungen verpflichtende Voraussetzung zur Typzulassung werden.
   „Wir fordern die Kommission auf, die vorgeschriebenen amtlichen 
Kontrollen der CO2-Herstellerangaben durchzuführen und zukünftig auch
CO2-Messungen auf der Straße anzuordnen“, so Metz.
   Die EU-Kommission hat den Vorschlag für die Verbrauchsmessgeräte 
im Rahmen von Änderungen zum Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized
Light-Duty Vehicles Test Procedure) vorgelegt. Die wichtigste 
Änderung zum Prüfverfahren WLTP ist die Pflicht für Autohersteller, 
ihre Fahrzeuge mit standardisierten Verbrauchsmessgeräten 
auszustatten. Diese befinden sich heutzutage bereits in den meisten 
Fahrzeugen, waren aber bisher nicht Teil der Anforderungen zur 
Erlangung der Typgenehmigung.
   Eine am 10. April 2018 veröffentlichte Studie des Verbands 
Transport and Environment (T&E) zeigt erneut, dass die CO2-Emissionen
von Neufahrzeugen in der EU real nicht sinken, sondern bereits im 
Durchschnitt um 42 Prozent höher ausfallen als die offiziellen Werte 
vorgeben. Die Autohersteller werden daher den für 2021 festgelegten 
EU-Flottengrenzwert für Pkw von durchschnittlich 95 g CO2/km bei 
weitem nicht erreichen. Im Verkehrssektor insgesamt steigen die 
CO2-Emissionen seit 1990 an.
   „Solange die Behörden die reale Minderung von CO2-Emissionen im 
Straßenverkehr nicht durchzusetzen, werden die Automobilhersteller 
weiterhin immer schwerere Fahrzeuge auf den Markt bringen, die 
gleichbleibende oder steigende Spritverbräuche zeigen. Deshalb treten
sie für laxe Flottengrenzwerte ein und unterlaufen diese durch die 
bisher erfolgreiche Verhinderung amtlicher Kontrollen und Sanktionen,
wie diese in den USA bei Abweichungen von mehr als vier Prozent durch
die Umweltbehörde EPA angewandt werden“, sagt Metz.
   In den vergangenen zehn Jahren gingen die durchschnittlichen 
CO2-Emissionen von neu zugelassenen Pkw in Europa laut 
Kraftfahrt-Bundesamt von 170 g/CO2 in 2007 auf 128 g/CO2 im Jahr 2017
um knapp 42 g CO2 zurück. Gemäß des International Council on Clean 
Transportation (ICCT) sind die realen CO2-Emissionen von 197 g/CO2 in
2007 auf 184 g/CO2 im Jahr 2016 lediglich um 13 g CO2 gesunken.
   Das im September 2017 neu eingeführte Prüfverfahren WLTP, das 
ebenfalls Labormessungen vorsieht, wird den Betrug der 
Automobilhersteller nicht beenden und auch nicht die Lücke zwischen 
realem Verbrauch und geschönten Herstellerangaben schließen. Trotz 
aller Neuerungen kann ein Laborverfahren reale Fahrbedingungen nicht 
vollständig abbilden und ist weiter anfällig für Manipulationen. Axel
Friedrich, Internationaler Verkehrsberater, betont: „Die Hersteller 
nutzen –halblegale und illegale– Umgehungsmaßnahmen, um die CO2-Werte
im Prüflabor zu –schönen–, im alten wie im neuen System. Um diese 
Praxis zu beenden, müssen die CO2-Werte, ebenso wie die 
Schadstoffemissionen, auf der Straße ermittelt werden.“
   „Der vorliegende schwache Entwurf zur Einführung der 
Verbrauchsmessgeräte passt zum mangelhaften Kommissionsvorschlag zur 
weiteren Absenkung der CO2-Flottengrenzwerte. Manipulationen beim 
Abgas-Skandal und bei CO2-Emissionen sind Ergebnis der faktisch nicht
existenten Marktüberwachung. Sie machen die Klimapolitik in diesem 
Bereich zu einem Papiertiger“, so Friedrich weiter.
   Die DUH setzt sich seit vielen Jahren für ehrliche Spritangaben 
ein. Die derzeitige Kampagne „Get Real – Für ehrliche Spritangaben!“ 
wird im Rahmen des LIFE-Programms der EU-Kommission gefördert.
Links:
Tabelle mit Entwicklung Real- zu Normverbräuchen: 
http://l.duh.de/p180321b 
Hintergrundpapier: http://l.duh.de/p180321b 
Kampagnenwebseite: http://www.get-real.org 
Informationen zum Thema Spritverbrauch: 
https://www.duh.de/projekte/die-spritluege/
Kontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de
Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte
0157 71592163, axel.friedrich.berlin@gmail.com  
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 
030 2400867-20, presse@duh.de
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